Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Fehler entstehen, dass Kundinnen und Kunden nicht zu ihrem Recht kommen. Ganz besonders trifft das auf Personen zu, die sich schwerer tun, die eine Beeinträchtigung haben. Und daher ist es wichtig, dass wir auch aus gesellschaftlicher Sicht darauf schauen, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen.
Wir haben in diesem Zusammenhang zwei Schritte gesetzt: Der erste Schritt ist, dass wir den Menschen nicht dem großen Unternehmen aussetzen wollen, sondern dass es eine neutrale Schlichtungsstelle gibt. Diese neutrale Schlichtungsstelle verknüpft alle Verkehrsarten in Österreich. Das ist der erste wichtige Schritt. Wir werden das bei der erfahrenen Einrichtung der Schienen-Control machen. – Es sind die Argumente hier bereits angeführt worden, ich möchte sie nicht wiederholen. Es geht darum, die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten übergreifend im Auge zu behalten und ihnen zu helfen.
Der zweite wichtige Schritt – aus meiner Sicht – ist, dass die Menschen, die sich beschweren, kein Kostenrisiko haben. Daher bitte ich, zu verstehen, dass die Kostenaufteilung so ist. Ich möchte den Kundinnen und Kunden nicht das Kostenrisiko übertragen, und daher sagen wir ganz bewusst: Wir vom BMVIT wollen 60 Prozent dieser Kosten der Schlichtungsstelle tragen, 40 Prozent müssen in einem Pauschalbetrag vonseiten der Unternehmen, die angefragt werden, geleistet werden, unabhängig davon, ob eine Schuld nachgewiesen wird oder nicht. Auf diese Art und Weise können wir das Kostenrisiko von den Kundinnen und Kunden abwälzen.
Mir ist es auch wichtig, ich sage das ganz deutlich – das war auch eine Anfrage –, dass die neue Agentur die Arbeit rechtzeitig beginnt. Sie wird die Arbeit vor der Sommerreisesaison beginnen, und ich gehe davon aus, dass sie, wenn der parlamentarische Prozess wie geplant abläuft, am 1. Juni 2015 den Vollbetrieb starten kann, die Vorbereitungsarbeiten dazu sind getroffen worden.
Wenn Sie gestatten, würde ich gerne noch auf ein paar Themen eingehen, die ich noch nicht angesprochen habe. Für mich ist wichtig – die Vorbereitung ist angesprochen worden –: Am 1. Juni 2015 können wir voll losstarten. Und ich bitte Sie darum, auch in Ihrem Wahlkreis darauf hinzuweisen, dass wir in Zukunft eine einheitliche Schlichtungsstelle haben. Das ist wichtig, damit die Menschen wissen, wohin sie sich wenden können.
Es wurde die Frage gestellt: Wie gehen wir mit Busbahnhöfen um beziehungsweise damit, dass sie behindertengerecht sein sollen? – Ich sage ganz deutlich: Jede – und da können wir auf vielen Ebenen arbeiten – Haltestelle sollte behindertengerecht sein. Ich sage das bewusst so, wissend, dass es viele gibt, wo Handlungsbedarf gegeben ist. Und ich ersuche alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, alle GemeinderätInnen, vor Ort auch darauf hinzuweisen und zu schauen, was wir diesbezüglich tun können. Manchmal sind es nur kleine Adaptierungen, die schon dazu führen, dass es für die Menschen besser, einfacher wird. Ich habe dafür ein offenes Ohr.
Bei den genannten Busterminals ist die Situation so, dass das die Länder darlegen müssen, denn sie sind auch dafür zuständig. Insofern können wir das in einem Bundesgesetz nicht umsetzen, aber ich gehe davon aus, dass die großen Busterminals, die wir haben, zum Beispiel bei den neuen Bahnhöfen Attnang-Puchheim, Linz, Salzburg, entsprechend eingerichtet sind.
Zu Kufstein, Verkehrschaos, sage ich wieder ganz deutlich: Das ist eine Angelegenheit der Landesregierung. Alles, was auf den Bundesstraßen B stattfindet, ist Angelegenheit der jeweiligen Landesregierung und der örtlichen Stellen. Aber ich habe schon mehrmals eingeladen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wo man vielleicht mit der einen oder anderen Maßnahme etwas unterstützen kann. – Das dazu.
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