du da erzählt hast! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, zu Schmarrn kann man auch applaudieren, das ist nämlich etwas sehr Feines, wenn man es richtig macht.
Was die Verhinderung des ESM anlangt, muss ich sagen, der Nationalrat hat den ESM-Vertrag in seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 genehmigt. Der Bundesrat hat ihm ein paar Wochen später zugestimmt. Er ist seit Oktober 2012 operativ und funktioniert. Das habe ich schon einmal erwähnt.
Zur Frage einer grundlegenden Änderung der EU-Verfassung: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 27. November 2012 erkannt, dass das primäre Unionsrecht, insbesondere die Nichtbeistandsklausel des Artikels 125 AEUV, dem Abschluss und der Ratifikation des ESM-Vertrages nicht entgegensteht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, klar!) Daraus ergibt sich, dass der ESM-Vertrag die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union nicht ändert. So schaut es aus – EuGH!
Weiters hat der Europäische Rat am 25. März 2011 beschlossen, den Artikel 136 AEUV um einen sogenannten Absatz 3 zu erweitern, der wie folgt lautet:
„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“
Der EuGH hat weiter erkannt, dass Artikel 136 lediglich deklarativ ist und sein Inkrafttreten daher keine unionsrechtliche Voraussetzung für einen Abschluss des ESM-Vertrages war.
Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth, die eine Grafik in die Höhe hält, bei der ein Graph von links oben nach rechts unten führt) hat sich damit auseinandergesetzt, weil ihr das vor den Verfassungsgerichtshof gebracht habt. Was hat der Verfassungsgerichtshof gesagt? – Dass der ESM-Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon samt der Auslegungserklärung weder rechts- noch verfassungswidrig sind.
Also kann man den Entschließungsantrag schon zum dritten Mal wegschmeißen. Das ist das Problem. Auch Nationalrat und Bundesrat haben sich damit auseinandergesetzt und das entsprechend beschlossen.
Jetzt noch zur Transferunion. Der EuGH hat weiter festgestellt, dass der ESM nicht als Bürge für Schulden des Empfänger-Mitgliedstaates haftet. Vielmehr bleibt der Staat für seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern haftbar. Es entsteht zudem keine neue Schuld gegenüber dem ESM. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Das kommt alles nicht von uns, das hat nicht die Regierung beschlossen, sondern der EuGH. Dem EuGH und dem Verfassungsgerichtshof müsstet ihr doch schon etwas glauben, oder?
Darüber hinaus wird Stabilitätshilfe nur gewährt, wenn eine solche Hilfe zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Nach Kenntnis all dessen, was ich euch jetzt erklärt habe – vom EuGH über den Verfassungsgerichtshof, über den Beschluss des Nationalrat und des Bundesrates –, sage ich jetzt zusammenfassend: Frau Kollegin Mühlwerth, es wäre besser gewesen, hätten wir diesen Entschließungsantrag in den dunklen Archiven des Parlaments ruhen lassen, statt uns diese längst überholte Materie (Bundesrätin Mühlwerth: Na sicherlich, als wären wir schuld daran!) – und die ist wirklich so was von alt und überholt (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr habt das ja vier Jahre liegen lassen!) – wieder als lauwarmen Käse unterzujubeln. Das ist doch wirklich obsolet, was Sie da machen! (Bundesrätin
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