BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 59

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Die inhaltliche Seite ist schon detailliert angesprochen worden. Es sind kleine, aber qualitativ hochwertige Verbesserungen in drei Materien. Da geht es im ersten Bereich um die Privatuniversitäten und insbesondere um die entsprechenden Abschlussarbei­ten. Es ist erwähnt worden – und ich stimme dem zu –, dass die Vorgangsweise, eine bestimmte Veröffentlichung und Publikation sicherzustellen sowie Dissertationen an die Nationalbibliothek zu übergeben, einfach mehr Transparenz, mehr Öffentlichkeit, mehr Gleichsetzung auch gegenüber den anderen Universitäten bringt, und das ist zu begrü­ßen.

Aus meiner Sicht ist es für die betroffenen Studierenden ausgesprochen positiv zu se­hen, dass die Ombudsstelle für Studierende von sich aus tätig werden kann und ver­schiedene andere Erweiterungen im Kompetenzbereich aufweist. Andererseits ist aber auch die Verschwiegenheitspflicht ausreichend – nämlich der Volksanwaltschaft nach­empfunden – gewährleistet.

Der dritte Punkt bezieht sich auf eine Klarstellung im Bereich der Studienförderung. Sie haben wahrscheinlich im Plenumsprotokoll nachgelesen, dass es da um die Verträge geht, wie Studierendenkosten zwischen Österreich und Deutschland abgewickelt wer­den sollten. Das ist ein altes Thema, es hat leider nicht gelöst werden können und wird wahrscheinlich auch in Zukunft nicht so einfach sein. Der Unterschied zum Baltikum und den Nordstaaten besteht einfach in der größeren Anzahl an Studierenden, die ver­hindert, eine wirkliche Vereinbarung über eine entsprechende Finanzierung zu ermögli­chen. An sich ist das eine rechtliche Klarstellung aufgrund verschiedener gesetzlicher Entscheidungen.

Was das eigentlich nicht auf der Tagesordnung stehende Thema Universitätsbericht anbelangt, wäre es wirklich gut, wenn Sie sich einmal den Bericht genauer durchlesen würden und nicht nur offensichtlich Unterlagen oder Annahmen von Sigi Maurer über­nehmen, denn all die Tatsachen, die Sie da scheinbar begründet vorgebracht haben, sind keine Fakten. – Wir werden, glaube ich, bei einem anderen Tagesordnungspunkt auch noch Gelegenheit haben, darauf einzugehen. – Denn die Universitäten haben eine kontinuierliche Finanzierung, die natürlich unter den budgetären Gegebenheiten zu sehen ist, die wir im Bundesbudget haben. Aber kontinuierlich heißt, wir haben hier eine Fortsetzung bei der nächsten Leistungsvereinbarung und eine entsprechende Do­tierung, die auch gesetzlich vorgesehen ist.

Was die Vorgangsweise anbelangt – die Sie mit dem Brief der Wittgenstein-Preisträger untermauern wollten –, dass die sogenannte Ministerreserve auch für Gehälter im Be­reich der Medizinuniversität, die eventuell erhöht werden, verwendet wird, hat diese ei­nen ganz einfachen Zusammenhang. Wir haben seit dem Jahr 2009 die sogenannte Ministerreserve dafür verwenden müssen, dass damit die Forschungsfinanzierung, ins­besondere die Finanzierung des FWF in Kooperation mit der Nationalstiftung gewähr­leistet wurde. Das war eine Art, würde ich sagen, provisorische Situation. Letztes Jahr ist es gelungen, diese auf eine andere Basis zu stellen, nämlich, dass die Finanzierung des FWF, aber auch der Akademie der Wissenschaften aus dem Budget heraus er­folgt. Das Geld haben wir im Finanzrahmen drinnen.

Daher ist auf der anderen Seite die sogenannte Ministerreserve wieder frei und steht eben für entsprechende Leistungen, die den Universitäten zugutekommen müssen, zur Verfügung.

Jetzt sind aber die finanziellen Folgen der Umsetzung des Ärztezeitgesetzes aus dem – wenn es um Medizinuniversitäten geht – Leistungsvereinbarungsbudget abzudecken. Das ist eine Leistung, die dort entsprechend zum Tragen kommt. Wenn das den an­deren Universitäten negativ auffällt, dann gibt es eigentlich nur eine andere Vorgangs­weise, und zwar, dass man einen Teil daraus durch die sogenannte Ministerreserve


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