BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 58

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Stipendium, das man erhalten hat, nicht zurückzahlen zu müssen. Und auch in Zukunft müssen natürlich, wenn man ein Stipendium bekommen möchte, die Leistungen oder eine Mindestanzahl an ECTS-Punkten erbracht werden. Insofern hatte also Kollege Jachs vollkommen recht, wenn er auch diesen Punkt, der nicht ganz nachvollziehbar war, angesprochen hat.

Da zu diesem Tagesordnungspunkt ohnehin schon alles gesagt worden ist, möchte ich den Fokus gerne kurz auf den Universitätsbericht lenken. Da gibt es ja ein nach wie vor brandaktuelles Thema, das uns schon seit längerer Zeit begleitet, und zwar die Univer­sitätsfinanzierung. Wir wissen ja, dass unsere Universitäten massiv unterfinanziert sind; von der Rektorenkonferenz bis zu den Wittgenstein-PreisträgerInnen haben alle auf diesen äußerst prekären Umstand hingewiesen: Uns fehlt das Geld in der Grundla­genforschung. Zugesagt sind ja, glaube ich, 1,6 Milliarden €, mittlerweile sind wir bei 600 Millionen €. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass im Universitätsgesetz ganz klar drinnen steht, dass diese 2 Prozent Ministerreserve, die Sie einbehalten dürfen, im vollen Umfang für die Univer­sitäten zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich weiß, dass die budgetäre Lage sehr angespannt ist und auch andere Bereiche Geld benötigen, aber hier gibt es schon die Bestrebungen, diese Ministerreserve für andere Bereiche auszugeben, das heißt auf gut Deutsch, dass das Geld wieder den Universitäten fehlen wird.

Ein weiterer prekärer Punkt ist meiner Meinung nach der Beschäftigungsstand. Die Ar­beitsverträge der Beschäftigten an den Universitäten sind zeitlich befristete Verträge. Die Leute wissen teilweise nicht, ob sie im nächsten Monat noch eine Anstellung ha­ben werden oder nicht. Diese unsicheren Beschäftigungsverhältnisse tragen auch nicht wesentlich zu einer Qualitätssteigerung bei.

Angemerkt sei weiters, dass die Zahl der StipendienbezieherInnen im Sinken begriffen ist. Auch das sollte uns zu denken geben. Und auch wenn wir uns beim Betreuungs­verhältnis zwischen Professoren und Studierenden die Zahlen ansehen, liegt hier eini­ges im Schiefen – natürlich unterschiedlich bei den jeweiligen Universitäten. Hier gibt es einiges zu verbessern, insbesondere für ein Land, dessen wirtschaftlicher Vor­sprung primär auf Forschung und Innovation beruht. (Bundesrat Perhab: Ganz einfach Studiengebühren!) – Studiengebühren wären ganz einfach? Es wundert mich nicht, dass du das so siehst. Es gibt auch andere Zugänge, aber das würde jetzt den Rah­men der Diskussion hier sprengen.

Auf jeden Fall werden wir diesen drei Tagesordnungspunkten unsere Zustimmung er­teilen. Den Universitätsbericht sollten wir uns aber auch einmal detaillierter ansehen, denn da gibt es wirklich einiges, worauf man den Blick ganz genau richten muss. Denn letztendlich geht es um den Wirtschaftsstandort Österreich, und dieser kann im interna­tionalen Wettbewerb nur mithalten, wenn wir in Forschung und Lehre investieren. Das heißt auch, dass wir nicht bei den Universitäten sparen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


12.11.20

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Inhalte der drei angesprochenen Punkte anbelangt, sind diese zweifelsohne nicht wirk­lich spektakulär. Sie geben aber auf der anderen Seite die gute Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss wieder, denn im Wesentlichen war – auch im Plenum – bis auf den letzten Punkt Einstimmigkeit gegeben.

 


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