BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 60

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abdeckt, weil damit Leistungen, die jetzt in unerwarteter Form angefallen sind, entspre­chend abgedeckt werden. Das war – um es noch einmal zusammenzufassen – nur möglich, weil wir in diesem Bereich die Finanzierungsfragen relativ positiv und auch zu­kunftsorientiert geklärt haben.

Ich meine auch, dass wir jetzt in Österreich keine Debatte über eine Unterfinanzierung der Forschung und Entwicklung anfangen sollten. Wir haben, gemessen am Bruttona­tionalprodukt, eine Quote von nahezu 2,9 Prozent und liegen innerhalb der EU an fünf­ter Stelle. Da von einer dramatischen Situation zu sprechen, ist alles andere als wirk­lich nachvollziehbar, und das würde sich auch der Wissenschaftsstandort Österreich nicht verdienen. Wahrscheinlich haben wir Gelegenheit, das heute noch einmal anzu­sprechen, aber ich sage es deswegen schon jetzt, um nicht irgendeinen falschen Ein­druck stehen zu lassen, denn dazu ist mir das Thema zu sensibel. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP.)

12.16

12.16.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssiche­rungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ge­gen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist so­mit angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsge­setz 1992 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.18.069. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (481 d.B. und 508 d.B. sowie 9347/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


12.18.16

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis bringen über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geän­dert wird.

 


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