abdeckt, weil damit Leistungen, die jetzt in unerwarteter Form angefallen sind, entsprechend abgedeckt werden. Das war – um es noch einmal zusammenzufassen – nur möglich, weil wir in diesem Bereich die Finanzierungsfragen relativ positiv und auch zukunftsorientiert geklärt haben.
Ich meine auch, dass wir jetzt in Österreich keine Debatte über eine Unterfinanzierung der Forschung und Entwicklung anfangen sollten. Wir haben, gemessen am Bruttonationalprodukt, eine Quote von nahezu 2,9 Prozent und liegen innerhalb der EU an fünfter Stelle. Da von einer dramatischen Situation zu sprechen, ist alles andere als wirklich nachvollziehbar, und das würde sich auch der Wissenschaftsstandort Österreich nicht verdienen. Wahrscheinlich haben wir Gelegenheit, das heute noch einmal anzusprechen, aber ich sage es deswegen schon jetzt, um nicht irgendeinen falschen Eindruck stehen zu lassen, denn dazu ist mir das Thema zu sensibel. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.16
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatuniversitätengesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (481 d.B. und 508 d.B. sowie 9347/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.
Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis bringen über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird.
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