BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 61

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pisec. – Bitte.

 


12.18.54

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Rauchfangkehrer-Novelle soll mehr Wettbewerb bringen. Das klingt auf den ersten Blick gut, wenn man ein bisschen tiefer geht, schaut es ein bisschen anders aus.

Das kleine Segment der Rauchfangkehrer wurde jetzt in zwei Teile geteilt, in jene, die den Gebietsschutz noch leben dürfen, die den Gebietsschutz für die Kehrgebiete noch für sich reserviert haben dürfen, und in jene sozusagen freischaffende Rauchfangkeh­rer, die dem freien Wettbewerb ausgesetzt sind, natürlich auch aus den Wien umgren­zenden Ländern.

Dazu muss man kurz einmal in die Geschichte zurückgehen, heute war ja schon öfter das „Haus der Geschichte“ Thema, das ist nämlich recht interessant: Die Gewerbeord­nung ist 1859 entstanden, als Österreich – Parallelen bieten sich da schon an – auch relativ zahlungsunfähig war. Ich möchte nicht sagen, dass Österreich zahlungsunfähig war, aber schwer defizitär. Die Gewerbeordnung hatte damals den Sinn, das freie Ge­werbe zu schaffen, die Liberalisierung der Zünfte – das wird heute oft vergessen. Da­mals, 1859, waren insgesamt nur 14 Gewerbe reglementiert. Heute, weit über 150 Jah­re später, sind 80 Gewerbe reglementiert.

Der Rauchfangkehrer war schon 1859 reglementiert. Daher stehen wir Freiheitlichen, wir von der FPÖ, wir von der Freiheitlichen Wirtschaft besonders dazu, dass auch der Rauchfangkehrer das Anrecht auf einen Gebietsschutz hat.

Das Gesetz wird ja praktisch a priori der EU-Kommission vorgelegt werden, damit man einem sogenannten – wie soll ich sagen? (Vizekanzler Mitterlehner: Verfahren!) – Ver­tragsverletzungsverfahren zuvorkommt. Aber man könnte da sicher auch eine andere Verhandlungsposition einnehmen, denn für die EU ist das ein Kleinstgesetz, ein Klein­problem. Wenn ich an die anderen Defizitverfahren denke, die die EU gegen Frank­reich oder Italien laufen hat – von Griechenland will ich gar nicht reden –, die über­haupt nicht eingehalten werden, wo es auch keine Sanktionen gibt und nichts passiert, ist das ein Kleinstproblem. Daher hätte man sich hier sicherlich, sehr geehrter Herr Mi­nister, mit einer gewissen Positionsstärke für die Rauchfangkehrer einsetzen können. Ob diese jetzt einen Gebietsschutz haben oder nicht, ist für den Konsumenten nicht so wichtig, für die Rauchfangkehrer ist es aber sehr wichtig.

Ein wesentliches anderes Thema, wenn es um Preisabsprachen geht, wären zum Bei­spiel die kartellrechtlichen Verfahren des Lebensmittelhandels in Österreich, denn der ist zwar frei, ist aber gegenüber den Konsumenten schwer reglementiert, weil abge­sprochen. Hier gibt es permanente Absprachen und permanente Strafverfahren. Daher wäre es besser, dort einzugreifen als bei den Rauchfangkehrern. Dies lehnen wir ab, wie ich das mit dem Beispiel zur Geschichte der Gewerbeordnung kurz argumentieren konnte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


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