BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 83

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Ich sende Ihnen gerne einen Bericht, in dem wir auch die Aufarbeitung der Leitbetrie­be-Strategie mit konkreten Maßnahmen illustrieren, denn im Endeffekt sind Anspruch und Wirklichkeit zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich habe von einem Bericht nichts, wenn er nicht mit Leben erfüllt wird. Daher: In dem Bereich sind wir sehr zielstrebig un­terwegs, und das möchte ich Ihnen auch beweisen. Dass dort natürlich auch die Breit­bandmilliarde und anderes mitlaufen, ist keine Frage.

Ich möchte jetzt, um nicht die Zeit zu strapazieren, nicht alle Bereiche detaillieren, aber schon auf die Freihandelsproblematik eingehen, weil da immer unterstellt wird, dass Österreich eine gespaltene Zunge oder eine unterschiedliche Linie hat. Ich darf Ihnen meine Position – und ich leite das zuständige, koordinierende Ministerium – wie folgt darstellen: Ich sehe in einem Freihandelsabkommen für ein Land, das 60 Prozent Ex­portquote hat, einen Ansatz, eine Wirtschaftskrise zu bewältigen. Wir haben in der Ver­gangenheit Hunderte derartige Abkommen gehabt, und bisher sind sie positiv gewe­sen, und sie werden auch in Zukunft positiv sein, wenn ein derartiges Abkommen gut gemacht ist.

Da ist das Problem im Vergleich zu anderen Abkommen, dass wir jetzt mit Kanada, mit CETA, und auf der anderen Seite mit den Vereinigten Staaten, mit TTIP, praktisch mit zwei entwickelten Industriestaaten Abkommen treffen, während die anderen eher asym­metrische Abkommen mit Ländern waren, die meistens nicht die gleiche Wirtschafts­kraft gehabt haben wie die Europäische Union.

In diesem Zusammenhang meine ich, dass die EU einige Fehler gemacht hat, was die Vorgangsweise anbelangt: Die mangelnde Transparenz war ein solcher Fehler. Das hat man mittlerweile korrigiert und Einschau geboten, was die Verhandlungsmandate und anderes anbelangt. Sie werden in dem Zusammenhang niemals finden können, dass Verhandlungen öffentlich durchgeführt werden.

Das gibt es im Firmenbereich nicht und sonst auch nicht. Aber es gibt Konsultationen über den jeweiligen Verhandlungsstand, bei denen auch die Parteien, die NGOs einge­bunden sind.

Mir ist aufgefallen, dass es dann derjenige, der Einblick nimmt, als relativ unspektaku­lär empfindet, was da bislang an Materialien vorhanden ist. Die Defizite bezüglich der Transparenz hat man meines Erachtens korrigiert, und man sollte bei zukünftigen Ver­handlungen noch stärker Rücksicht darauf nehmen.

Der zweite Punkt war die Frage der Standards. Es wird uns erzählt, dass wir Hormon­fleisch, Chlorhühner und gentechnisch verseuchte Produkte in Österreich haben wer­den, wenn wir dieses Abkommen machen. Da hat die Kommissarin – aber nicht nur die Kommissarin, sondern auch andere – uns, dem Umwelt- und Landwirtschaftsminister und mir, definitiv erklärt, dass das wegen des sogenannten „right to regulate“ nicht mög­lich ist. Jedes Land hat die Möglichkeit, seine Standards selber festzuschreiben. Daher müssen wir keine Sorge haben, denn wir können das selber regulieren. Wenn wir keine gentechnisch gestalteten und veränderten Produkte haben wollen, können wir das re­geln. Das wird im Text auch noch entsprechend zu beleuchten sein, denn ich kenne den Einwand einiger NGOs, die sagen, dass das irgendwo in der Präambel steht. Nein, das wird etwas konkreter formuliert und auch nachprüfbar formuliert sein.

Dann bleibt der dritte Punkt, der alle zu entsprechenden Missfallenskundgebungen ver­anlasst, all jene, die sagen, dass sie Investitionsschutz und Schiedsgerichte nicht brau­chen. Schiedsgerichte würden die regulären Gerichte konkurrieren und die Rechts­staatlichkeit, die Demokratie und anderes unterwandern. Da wird immer ein National­ratsbeschluss vom 24. September 2014 zitiert, in dem zu dem Punkt Schiedsgerichte und ISDS – ISDS ist ja der Investitionsschutz und Schiedsgerichte sind das Verfahren dazu – drinnen steht, dass der Nationalrat zum damaligen Zeitpunkt, also dem 24. Sep-


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