BundesratStenographisches Protokoll840. Sitzung / Seite 84

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tember, die Sinnhaftigkeit von derartigen Abkommen nicht entsprechend bewerten kann – CETA und TTIP werden dabei zitiert.

Das ist sehr frei gesprochen, aber es kommt dem, was ich da erwähnt habe, fast zu 100 Prozent nahe. Das heißt im Klartext aber, dass der Nationalrat nicht gesagt und keinen Auftrag an die Bundesminister erteilt hat: Das Thema darf nicht verhandelt wer­den. – Der Nationalrat hat gesagt: Wir können es nicht beurteilen. Daher wird eine Po­sition, die im Jahr 2015 oder 2016 zu diesem Thema vorliegt, wahrscheinlich vom Na­tionalrat noch einmal beurteilt werden müssen – ob das etwas Positives oder etwas Negatives oder wie auch immer ist.

Ich sage, dass es wahrscheinlich beurteilt werden muss, denn die Frage, ob es ein gemischtes Abkommen ist, das tatsächlich auch im Nationalrat behandelt wird, wird erst am Schluss, wenn der Text vorliegt, endgültig bewertet werden können. Die ent­scheidende Frage ist, ob es nur die Handelskompetenz betrifft, denn dann ist die Kom­petenz der EU-Kommission für den Abschluss gegeben. Wenn andere Fragen berührt werden, ist die Kompetenz des Nationalrats gegeben.

All das wird in der heimischen Diskussion nicht wirklich berücksichtigt. Ich sage Ihnen, warum es nicht berücksichtigt wird: weil natürlich nicht alle daran Interesse haben, dass man die Konkurrenz da und dort auch ausweitet. Und Sie können sich an den In­seraten, den Darstellungen und anhand dessen, wer sich meldet, auch mehr oder we­niger genau ein Bild darüber machen, wer wirkliches Interesse hat, dass wir mehr Wettbewerb – und damit mehr Arbeitsplätze – oder weniger haben – was interessant ist.

Gesagt wird dann immer: In Österreich schützen das Wirtschaftsministerium und sons­tige die Großkonzerne. – Das ist unrichtig. Großkonzerne machen von diesem ganzen Investitionsschutzabkommen in der Regel kaum Gebrauch. Aber es macht natürlich einen Unterschied, ob man als Klein- und Mittelbetrieb in Amerika zu einer Jury im Privatbereich gehen muss – also praktisch zivilgerichtlich klagen, entsprechende Kau­tionen hinterlegen und sich dorthin begeben muss – oder irgendwo in Europa einen entsprechenden Schiedsgerichtsmechanismus hat, den man wesentlich bequemer in Anspruch nehmen kann, wenn dort die Rechtsstaatlichkeit und profimäßige Besetzung mit Richtern gegeben ist.

Da sind wir genau bei den Punkten, die Sie zitiert haben. Ich habe die Frau Kommis­sarin gebeten, wenn wir schon ein Konsultationsverfahren auf der EU-Ebene machen, bei dem es 43 000 österreichische Einwendungen gab, dass die Einwendungen dann in der Qualität der weiteren Verhandlungsschritte ihren Niederschlag finden müssen – was sie auch tun. Das ist genau das, was Sie gesagt haben: Na, so sicher bin ich mir nicht. – Genau das ist der entsprechende Punkt, den wir auch darstellen werden.

Wenn Sie immer noch unsicher sind, ob das etwas Ordentliches ist, das uns weiterhilft oder nicht, dann lesen Sie die Berichte der APA, glaube ich – aber es waren auch in anderen Zeitungen Berichte –, von gestern. Wenn 28 Staaten in Europa im Prinzip über­all eine klare Meinung haben: Ja, eigentlich sollte uns das – noch einmal der Hinweis: gut gemacht – nutzen, und wir wollen den schnellen Abschluss! – auch unser Bundes­kanzler hat mitgestimmt –, dann werden wir uns fragen müssen, ob wir in Österreich al­lein die einzig richtige Position haben, wenn wir Nein sagen.

Das muss jeder für sich bewerten, aber ich erzähle dann immer den folgenden Witz – er ist schon ein bisschen abgegriffen, trifft aber ganz gut die gesamte Problematik –: Sie kennen das, wenn einer im Auto sitzt und im Radio hört: Geisterfahrer auf der A 1 unterwegs. Der sagt dann: Was, ein Geisterfahrer? Hunderte! – Und so ähnlich kommt mir das vor, wenn wir sagen: Was, die sind dafür? Im Endeffekt liegen ja alle falsch! – Überlegen Sie selber, prüfen Sie es nach, schauen Sie es sich an! Sie werden dann vielleicht da und dort die Meinung revidieren.

 


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