BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 27

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Daher sehe ich es als meine Aufgabe als Frauenministerin, all das immer wieder aufzuzeigen. Aber wir konnten ja gemeinsam die Verabschiedung eines Gesetzes über die Einkommenstransparenz durchsetzen – beziehungsweise ich konnte das durch­setzen. Der erste Teil ist abgeschlossen, wir evaluieren gerade, wie dieses Instrument gewirkt hat, warum sich die Einkommensschere so langsam schließt – sie schließt sich zwar, aber viel zu langsam, da sind wir wahrscheinlich alle ungeduldig, aber zu Recht – und wie man dieses Gesetz auch noch optimieren könnte. Ich bin der Meinung, man könnte das beschleunigen, indem man auch Gehaltsbestandteile aufschlüsselt, denn dann würde man genau sehen, wer die Überstunden macht, wer Zusatzbonifikationen hat. Sind es mehr die Männer, sind es mehr die Frauen? – Die Antwort kennen wir ja schon, aber wenn man dann auch dieses Evaluierungsinstrument hat, kann man sagen, beim Gesetz muss man dieses oder jenes nachschärfen.

Wir haben auch ein Gesetz über das verpflichtende Angeben der Gehälter in Stellen­inseraten, sprich des Kollektivs oder der Überzahlung, das auch gerade evaluiert wird. Wir können also alles, was es an gesetzlichen Möglichkeiten gibt, als Instrumente einsetzen, aber in der Alltagsrealität besteht bei denen, die Menschen anstellen, hin­sichtlich gleicher Arbeit doch noch ein ziemlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen. Und es ist eine Kraftanstrengung aller, auch der Wirtschaft selbst, dass sie die Arbeitskraft Frau wertschätzt, hochschätzt, etwa beim Wiedereinsteigen gleich behan­delt wie vorher. – Das ist auch gesetzlich geregelt, aber dennoch hören wir immer wieder von Einzelfällen, dass Frauen zu schlechteren Gehaltsbedingungen wiederein­steigen, obwohl es nicht erlaubt ist.

Das heißt, all das ist auszuschöpfen, denn es ist ja nicht zielführend, dass Frauen ständig vor Gericht gehen müssen, um das zu beanstanden, sondern das sollte selbst­verständlich werden.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Blatnik.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Ministerin, gospa ministrica! Die Trans­parenz der Einkommen von Männern und Frauen ist sehr wichtig, um Maßnah­men aufzuzeigen, was man gegen die Lohnschere machen kann. Deswegen meine Frage:

Welche Schritte sind geplant, um die Wirksamkeit der eingeführten Instrumente für mehr Einkommenstransparenz zu überprüfen und gegebenenfalls noch zu verbessern, vielleicht was die Einkommensberichte betrifft?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Das ist eine in der Tat sehr wichtige Frage, weil wir durch diese von mir gerade erwähnte Evaluie­rung ziemlich genau in die Praxis hineinschauen können. Diese Evaluierung ist eine Studie, die Befragungen von ArbeitgeberInnen, BetriebsrätInnen, aber auch von Arbeit­nehmerInnen beinhaltet, bei der es darum geht, aufgrund dieser Rückmeldungen aus der Praxis Rückschlüsse zu ziehen, was mit diesem ersten Hebel – wie ich das nennen möchte – gut funktioniert hat, denn nur zu schauen, wer in welcher Verwendungs­gruppe wie viel verdient, gibt noch keinen Aufschluss darüber, wie sich die Gehalts­unterschiede im Detail wirklich darstellen. Diese Evaluierung des Gesetzes zur Einkommenstransparenz wird jetzt darüber Aufschluss geben, wie sich das wirklich zusammensetzt.

Dann muss man Schlüsse ziehen, dann werde ich wieder an die Sozialpartner heran­treten und sagen: Treten wir doch in Verhandlungen ein, um das Gesetz entweder nachzuschärfen oder vielleicht doch an Sanktionen zu denken, wenn etwas nicht so gut funktioniert hat! Ich erwarte diesen Evaluierungsbericht zur Mitte des Jahres, den


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