BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 85

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Bahntickets werden natürlich weiterhin in vollem Ausmaß refundiert. Daher findet die Dienstrechts-Novelle, Tagesordnungspunkt 6, unsere Zustimmung.

Nicht zustimmen werden wir aber dem gerade eingebrachten Antrag zum Tages­ordnungspunkt 7 und auch nicht dem Tagesordnungspunkt 8, der Novelle des Bundes­bahngesetzes.

Kurz gesagt: Beim Bundesbahngesetz geht es um die rückwirkende Reformierung von Bestimmungen betreffend die Berechnung des Vorrückungsstichtags. Nach einem Urteil des EuGHs wird nun nicht mehr an ein bestimmtes Lebensalter geknüpft, son­dern es erfolgt nur mehr die Anrechnung der Vordienstzeiten, zum Beispiel Lehr- und Dienstzeiten bei den ÖBB und bei anderen Bahn- und Eisenbahneinrichtungen und -unternehmungen.

Wir werden das deshalb ablehnen, weil dieses Gesetz aus unserer Sicht ein Schnell­schuss ist. Es hat keine Begutachtung gegeben. Die Regierung sagt zwar, dass es bei den Lebensverdienstsummen keine nachteiligen Veränderungen geben wird, viele ÖBB-Angestellte sehen es aber ganz anders. Da die Interessenvertretungen und Gewerkschaften keine Möglichkeit gehabt haben, sich da einzubringen und sich dazu zu äußern, lehnen wir die Bundesbahngesetz-Novelle ab. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ing. Pum zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.29.42

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundes­rates! Es wurde schon anfangs erwähnt, die umfangreiche Dienstrechts-Novelle be­zieht sich auf viele Vorlagen.

Ich möchte hier ebenso das Beamten-Dienstrechtsgesetz herausgreifen und vielleicht nochmals erwähnen, dass es sich da vorerst nur um eine Korrektur handelt, dass vor allem die Schlechterstellung der Beamten im Zuge der Besoldungsreform 2015 nun korrigiert wird und ausgeschlossen wird.

Die Änderung des Absatzes 3 dieser Bestimmung, den Bezug auf das nächstniedrigere Gehalt durch Bezugnahme auf das nächsthöhere Gehalt zu ersetzen, soll damit eine Gleichstellung sicherstellen, um das auch hier klar darzulegen, wie es aber auch schon in der Wahrungsregel 2 bei Vorrednern hier auch gesagt wurde. (Präsidentin Zwazl übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Verlust von praktisch zwei Jahren von dem für ihre Vorrückung ausschlag­geben­den Zeitraum wird damit egalisiert. Dass diese Änderung kostenneutral ist, stellt einen wesentlichen Faktor dieser Novelle dar.

In der Detailbetrachtung der Gehälter führt dies zu einer geringfügigen Anhebung, bleibt jedoch im überschaubaren Rahmen bis zu 1 Prozent. Auch hier sei klar gesagt, dass die Lebensverdienstsumme gleich bleiben wird und damit auch hier klar gezeigt wird, dass vielleicht auch mit diesem Prozentpunkt der Erhöhung ein kleiner Wieder­gut­machungspunkt gegeben ist. Gerade im Zusammenhang mit der Novelle 2013, als es ja eine Null-Lohnrunde gegeben hat, ist dies positiv anzumerken.

Es zeigt letztlich aber auch – und das möchte ich hier sehr klar zum Ausdruck bringen –, dass gerade diese aktuelle Diskussion der Verwaltungsreform eines in den


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