BundesratStenographisches Protokoll842. Sitzung / Seite 120

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eh „Mitteilung“ oben, ich kann eh lesen – im Normalfall!), aber jetzt haben wir im EU-Ausschuss des Bundesrates diese Mitteilung beschlossen.

Wenn wir diese Mitteilung heute nicht wegschicken, dann nehmen wir das kommen­tarlos zur Kenntnis – und ich weiß nicht, ob das gut ist, lieber Kollege Jenewein, denn: Du hast recht! Du hast in deinen Aussagen vollkommen recht, in allem, was du gesagt hast, auch bezüglich der Länderstellungnahme – und all das, wo du vollkommen recht hast und das richtig zitiert hast, haben wir in diese Mitteilung hineingeschrieben!

Ich muss das jetzt einfach ein bisschen breiter thematisieren, schließlich wart ihr bei dieser Mitteilung auch einverstanden, oder? Es geht in einigen Bereichen wirklich auch um ein Tätigwerden der EU, das ist klar!

„In der vorliegenden Mitteilung führt die Kommission eine Vielzahl von Bereichen an, für die grundsätzlich transnationale Lösungen und Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Ansicht des Bundesrates stellt die Kommission in ihrer Grundtendenz allerdings bei den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Sicherstellung vor allem von fossilen und atomaren Energieströmen ab, unter anderem auf die Kernenergie und die Gewin­nung von Öl und Gas aus nicht konventionellen Quellen.“

Das hast du richtig angedeutet, das stimmt hundertprozentig.

Und weiters: „Die mit der Nutzung der Kernenergie sowie der Gewinnung von Öl und Gas aus nicht konventionellen Quellen verbundenen Probleme und Gefahren werden in der Mitteilung nicht thematisiert. Diese Unausgewogenheit wird vor allem vor dem Hintergrund der in Art. 194 Abs. 2 AEUV verankerten freien Wahlmöglichkeit der Mitglied­staaten zwischen verschiedenen Energieressourcen kritisch gesehen. In der vorliegenden Mitteilung“ der EU-Kommission „werden bestimmte Formen der Energie­gewinnung bzw. der damit verbundenen Lagerung einseitig positiv dargestellt, dass diese als gleichsam alternativlose Mittel präsentiert werden. Insbesondere“ – und das ist auch wichtig! – „besteht nach Auffassung des Bundesrates die Gefahr, dass die von der Kommission angestrebte Energieunion die Förderung von erneuerbaren Energie­trägern behindert. Eine solche nicht tendenzfreie Darstellung beeinträchtigt in letzter Konsequenz die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Energiequellen und Energieversorgung.“

Auch klar ist: „Die Dekarbonisierung darf auch nicht im Rahmen der Energieunion zu einer Aufwertung der Atomenergie führen, da diese weder eine nachhaltige noch sichere Form der Energiegewinnung ist.“ „Die Risiken und objektiven Nachteile der Kernenergie werden in der Mitteilung“ der Kommission „völlig ausgeblendet.“

Das hast du auch in dieser Ausprägung erwähnt, Kollege Jenewein.

Ich zitiere weiter: „Der Mitteilung sind zudem eindeutige Hinweise zu entnehmen, dass die EU gedenkt, finanzielle Investitionen in die Atomenergie zu tätigen. Dies ist einerseits der Ankündigung zu entnehmen, dass die EU dafür sorgen wird, ,ihre tech­nologische Führungsposition im Nuklearbereich‘ zu halten.“

Stichwort, zum Beispiel: Finanzierung Hinkley Point in England – vielleicht ist das ein kleines Abschiedsgeschenk an England zum Austritt aus der EU. Das könnte man vielleicht am Rande erwähnen.

Weiters: „Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die Kommission zwar festhält, dass der Energiebinnenmarkt durch staatliche Interventionen nicht verzerrt werden dürfe, in diesem Zusammenhang aber nur die öffentliche Förderung erneuerbarer Energie­formen problematisiert, während eine staatliche Förderung der Atomenergie offenbar bewusst nicht als Problem angesprochen wird.“ – Offenbar bewusst nicht als Problem angesprochen wird!

 


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