BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 18

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sen. Allein deswegen bin ich ihm schon einen besonderen Gruß schuldig – natürlich auch aufgrund seiner Leistungen für die Republik und für die Bundesländer! (Allgemeiner Bei­fall.)

Hohes Haus! Die Vorsitzübergabe im Bundesrat ist ein starkes Symbol für die föderale Struktur, aber auch für die föderale Tradition in Österreich. Aus dieser historischen Tra­dition heraus treten wir Länder selbstbewusst auf. Wir sehen uns als eigenständige Mit­glieder des Bundesstaates, wir sind keine nachgeordneten Organe des Bundes.

Umgekehrt tragen wir aber auch eine gesamtstaatliche Verpflichtung und müssen die­ser immer wieder gerecht werden. Die Länder müssen ihre Existenz vor der Bevölke­rung legitimieren, sie müssen insbesondere die Effizienz ihrer Tätigkeit immer wieder nachweisen, das wird auch von den Medien permanent eingefordert, besonders von Bun­desmedien. Die Länder müssen das, was sie tun und bewirken, in einer nachvollzieh­baren und transparenten Weise rechtfertigen.

Und ich sage in aller Klarheit: Bund und Länder haben dabei auf Augenhöhe, aber auch mit Augenmaß miteinander umzugehen, auch in heiklen Fragen. Dazu möchte ich als derzeitiger Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz meinen Beitrag leisten.

Die Länder können in eine erfolgreiche Politik für die Bürger – und nur um diese geht es letztlich! – viel einbringen.

Meine Damen und Herren! Föderalismus garantiert Bürgernähe. Ein bürgerferner de­mokratischer Staat wäre ein Widerspruch in sich. Nichts ist für eine Demokratie wichti­ger als Bürgernähe und Bürger, die sich in ihre eigenen Sachen einmischen. Föderale Strukturen sind da nachweislich das attraktivere Angebot für die Menschen, denn die stärkste Identifikation der Bürger – das wissen wir aus hunderttausend Umfragen – ge­schieht mit der eigenen Heimatgemeinde, und an zweiter Stelle kommt bereits das ei­gene Bundesland. Damit fördert Föderalismus den Zusammenhalt und sorgt für eine bürgernahe Politik.

Die Lösung anstehender Probleme in der Nähe des Bürgers ist meistens die beste Pro­blemlösung. Das Subsidiaritätsprinzip muss daher Richtschnur allen staatlichen Han­delns sein. Bürgernähe und Subsidiarität ermöglichen eine bessere Beteiligung der Bür­gerinnen und Bürger an der Verwaltung und auch an der Politik.

Meine Damen und Herren, ich meine nicht Föderalismus im Sinne von kleinkariertem Kantönligeist, um nicht missverstanden zu werden, da geht es nicht um sture Eigenbrö­telei, nein, da geht es um sinnvolle Subsidiarität. Was die kleinere Ebene besser und effizienter für die Bürgerinnen und Bürger erledigen kann, das soll dort angesiedelt sein. Selbstverständlich braucht es auch den einheitlichen Rahmen, den nur der Bund vorgeben kann.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ein Blick in die Geschichte, gerade ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt doch, dass alles Bedeutende in dieser Republik gemein­sam erledigt wurde: von Bund und Ländern. Denken Sie an die EU-Mitgliedschaft! Denken Sie an den zuletzt beschlossenen Stabilitätspakt! Denken Sie an die Reform der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit! Denken Sie an die Gesundheitsreform! Dies sei erwähnt, um nur einige Beispiele zu nennen. Immer war es letztlich die gemeinsame Basis, die Bund und Länder zur Lösung der Probleme gefunden haben.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist deutlich zu sagen: Es stehen in dieser Republik noch eine Reihe von Reformen an. Aktuell fordere ich die Frau Un­terrichtsminister auf, eine echte Reform der Schulverwaltung zu ermöglichen. Wenn die Landeshauptleute Niessl und Pröll in den letzten Tagen die Reformkommission verlas­sen haben, so haben sie dies ganz sicher nicht leichtfertig getan. Sie haben damit ein Zeichen gesetzt, dass wir Länder eine echte Schulverwaltungsreform wünschen, und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite