BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 17

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Ankündigung einer Erklärung des Landeshauptmannes von Oberösterreich gemäß § 38 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Gottfried Kneifel: Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich begrüße den Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich noch einmal sehr herzlich bei uns im Bundesrat und gebe bekannt, dass er die Absicht bekundet hat, eine Erklärung gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates abzugeben.

Es liegt mir hierzu ein schriftliches Verlangen im Sinne von § 38 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates vor, im Anschluss an die vom Herrn Landeshaupt­mann abgegebene Erklärung eine Debatte durchzuführen.

Da das Verlangen ausreichend unterstützt ist, werde ich diesem ohne weiteres stattge­ben – mit der Bemerkung, dass der Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer nicht zum ers­ten Mal in diesem Hause spricht, sondern er von allen Landeshauptleuten Österreichs am öftesten von seinem Rederecht im Bundesrat Gebrauch gemacht hat.

Ich bedanke für mich diese Anerkennung und für diesen Respekt, die Sie, Herr Lan­deshauptmann, dem Bundesrat damit zollen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich erteile nun dem Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer zur Abgabe seiner Erklä­rung das Wort.

09.26.59Erklärung des Landeshauptmannes von Oberösterreich
Dr. Josef Pühringer gemäß § 38 Abs. 3 GO-BR

 


9.27.01

Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer: Sehr geehrter Herr Bun­desratspräsident! Lieber Gottfried Kneifel! Herr Landtagspräsident Sigl! Alle schon be­grüßten Ehrengäste! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein großer Oberösterreicher, der heuer 100 Jahre alt geworden wäre, nämlich der frü­here Bundespräsident Rudolf Kirchschläger, hat die Verfassung immer als „die Selbst­darstellung einer Nation“ bezeichnet. Zu dieser Selbstdarstellung gehören das Be­kenntnis zum föderativen Prinzip, das Bekenntnis zu starken Bundesländern mit eige­ner Gesetzgebungskompetenz und das Bekenntnis zum Bundesrat als Vertretung be­ziehungsweise als Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung.

Ich freue mich daher, dass ich anlässlich der Vorsitzübernahme des Bundeslandes Ober­österreich in der Länderkammer heute im Bundesrat das Wort ergreifen darf, und darf zuerst dir, sehr geehrter Herr Präsident, lieber Freund Gottfried Kneifel, zu deiner mitt­lerweile dritten Vorsitzführung herzlich gratulieren.

Gottfried Kneifel ist ein erfahrener Politiker. Begonnen hat er in der Stadtpolitik seiner Heimatstadt Enns – übrigens, was man auf Wiener Boden immer betonen muss: der äl­testen Stadt Österreichs –, er ist mein Weggefährte aus Jugendtagen, wir haben uns 1970 erstmals in der Politik getroffen, dazu gestoßen ist kurz darauf auch der hier anwesen­de Othmar Karas, und wir sind den politischen Weg durch all die Jahre hindurch ge­meinsam gegangen. Er ist ganz sicher ein exzellenter Vertreter der Bundesländer in sei­ner Funktion als Bundesratspräsident. Ich gratuliere dir, lieber Gottfried, nochmals sehr herzlich! (Allgemeiner Beifall.)

Ich begrüße in diesem Zusammenhang auch meinen ehemaligen Lehrer, den großen Doyen des Bundesrates, Herrn Universitätsprofessor Dr. Schambeck. Ich habe es ges­tern beim Empfang schon gesagt: Er hat mich immerhin zwei Mal geprüft, in Rechtsphi­losophie und in Verfassung, und in beiden Fällen gleich beim ersten Mal durchgelas-


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