satz zahlt. So ist das damals in den 1950ern gelaufen. Was hat sich daraus entwickelt? – Daraus hat sich über Jahrzehnte eine Gesetzgebung, die jede Umwelt- und Sozialgesetzgebung unmöglich macht, entwickelt.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Österreich hat 60 solche Abkommen. Wir haben auch immer noch eines mit Rumänien; eines, das wir aufheben sollten. Dazu fordert uns schon die Kommission auf, weil Rumänien in der Europäischen Union ist. Da gibt es ein Unternehmen namens Schweighofer, das in Rumänien 2 400 Angestellte hat, in der Holzindustrie tätig ist, dort die Wälder leerholzt und jetzt überführt wurde – mit Videokamera –, dass es ihm völlig egal ist, dass es Holz aus Umweltschutzgebieten, nicht zertifiziertes Holz kauft. Rumänien möchte jetzt ein Schutzgesetz, das sich an die Holzindustrie richtet, erlassen; Schweighofer hält ihnen den Investitionsschutzvertrag mit Österreich unter die Nase und sagt, dass Rumänien das schon machen kann, aber für dieses Gesetz Entschädigung zahlt. Rumänien kann sich nun durchrechnen, ob es diese Entschädigung zahlen möchte.
Das würde, umgelegt auf Österreich, natürlich genauso funktionieren. Wir haben nur das Glück – das Glück derzeit! –, dass unsere 60 Investitionsschutzabkommen mit Dritte-Welt-Ländern und osteuropäischen Ländern bestehen und von dort wenige Konzerne bei uns sind. Deswegen werden wir nicht ständig in Grund und Boden geklagt. Jetzt schließen wir das erste Mal ein Abkommen mit den USA ab. Da hätten wir dieses Problem, und diese Investitionsschutzabkommen laufen ewig. Wir hätten dieses Problem, wenn es geschaffen ist, in 30, 40, 50 Jahren mit einer angesammelten Menge von Unternehmen, die während dieser Zeit kommen und ihre Investitionen garantiert haben mit den Gesetzen, die gültig waren, als die Unternehmen gekommen sind. Jede Änderung danach zahlen die Landesregierungen oder die Bundesregierung.
Überlegen Sie sich einmal ganz kurz, was das über Jahrzehnte gerechnet für die österreichischen Bundesländer bedeutet, wenn das kommt – nicht mit rumänischen, philippinischen oder jordanischen Unternehmen, mit deren Ländern wir jetzt die Abkommen haben, sondern mit US-Unternehmen. Es gibt bereits eine kritische Stellungnahme der österreichischen Bundesländer zu diesem Thema; fast wäre sie durchgegangen. Die Steiermark hat eine halbe Stunde vor Ablauf der Frist noch einmal eine Änderung verlangt und wieder eine Lockerung dieses Investitionsschutzes eingefordert.
Ich glaube, gerade aus Bundesländersicht sollten wir in Österreich massiv darauf drängen, dass dieser Investitionsschutz auf gar keinen Fall kommt, weil wir uns ab diesem Zeitpunkt Gesetzgebung schlicht und einfach nicht mehr leisten können. Ein konkreter Fall, ein zweites Beispiel: Chevron, der US-Ölkonzern, hat in großem Ausmaß Vorkommen, die sich für Fracking eignen, in Osteuropa gekauft und lobbyiert – der Brief wurde auch von Greenpeace veröffentlicht – bei der US-Regierung dafür, dass dieser Investitionsschutz unbedingt kommen muss. Wenn TTIP kommt und wir ein Fracking-Verbot erlassen, werden wir für das gesamte Volumen, das Chevron besitzt, schadenersatzpflichtig und können das zahlen. Wir können uns in der Europäischen Union dann überlegen, ob wir ein Fracking-Verbot erlassen, und müssen rechnen, was das Bulgarien kostet, wenn wir das tun. Das sind Hunderte Millionen Euro.
Ich frage die österreichischen Bundesländer, die Schiefergasvorkommen haben, ob sie sich die Möglichkeit, ein Fracking-Verbot – oder jedes andere Umwelt- und Sozialgesetz – erlassen oder nicht erlassen zu können, wirklich dadurch nehmen lassen wollen, dass sie sich die Entschädigungszahlung an Konzernen nicht leisten können. Dem kann doch kein Gesetzgeber/keine Gesetzgeberin sehenden Auges freiwillig zustimmen. Das ist inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen.)
Dieses Abkommen wird auch einen regulatorischen Kooperationsrat einführen, der ein Gremium aus Beamten und Lobbyisten ist und Gesetzgebungen, die dann auf beiden Seiten des Atlantiks zu vollziehen sind, vorgeben soll. Es geht noch weiter! Der Investi-
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