BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 69

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12.58.27

Mitglied des Europäischen Parlaments Michel Reimon, MBA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Herrn Bundesminister kann ich jetzt nicht mehr begrüßen, und das finde ich bedauerlich. Man kann einen Fehler ma­chen, aber dann sollte man nicht weglaufen.

Es ist inakzeptabel, dass der österreichische Außenminister im österreichischen Par­lament eine gewählte Regierung der Europäischen Union als linksextrem bezeichnet. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Linksextreme lehnen – per Definition – den Rechtsstaat ab, lehnen die parlamentari­sche Demokratie ab (Bundesrat Köck: Es ist nur zum Teil !) und greifen auch zu ter­roristischen Mitteln. Minister Kurz hat das Wort „linksextrem“ verwendet, und ich war so baff, dass es keinen Zwischenruf gegeben hat, weil der Außenminister das gesagt hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich hätte ihn hier zur Entschuldigung aufgefordert, ich habe ihm das auch gesagt. Wenn er geht, geht er, okay. (Bundesrat Fürlinger: , egal, was die da sagen! Das ist doch eine Sauerei!) – Eine Sauerei?! Ja, es ist eine Sauerei, eine gewählte Regierung als extremistisch zu bezeichnen. (Beifall bei den Grünen. – Bun­desrat Fürlinger: Ja, was sind denn die sonst?! – Vizepräsidentin Posch-Gruska – in Richtung des Bundesrates Fürlinger –: Herr Kollege!)

Ich kann es ihm jetzt leider nicht direkt sagen, da er gegangen ist, aber ich fordere den Herrn Außenminister auf, sich zu entschuldigen für diese Wortwahl, sonst müssen wir ihn öffentlich dazu auffordern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.59


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Die Aktuelle Europastunde ist somit beendet.

12.59.30Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2849/AB-BR bis 2851/AB-BR verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bun­desrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Hinsichtlich der Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten ge­mäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und den Vereinten Nationen, der IAEO, der UNIDO und der CTBTO über einen Bil­dungsbeitrag sowie ein

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sonderverwaltungszone Hong­kong der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen und den

Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Chi­na über die Rechtshilfe in Strafsachen

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung an­geschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

(Liste der Anfragebeantwortungen: siehe S. 7)

*****

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

 


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