BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 82

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Erfreulich ist die Aufstockung der Mittel aus der Arbeitslosenversicherung für die Jah­re 2016 und 2017 jeweils auf 250 Millionen €, die für die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Ta­ge beim AMS vorgemerkt sind, Verwendung finden – das sogenannte Älterenpaket 50+.

Wir wissen, es altert die erwerbsfähige Bevölkerung. In den letzten Jahren sind beson­ders die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Baby-Boomer-Generation, das sind die Jahrgänge der Jahre 1961 bis 1964, in die Altersgruppe der Personen ab 50 Jah­ren hineingewachsen. Als Folge steigt der Anteil der 50- bis 64-Jährigen an der Bevöl­kerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren stetig an. Die Statistik Austria hat dazu eine aktuelle Bevölkerungsprognose erarbeitet, wonach dieser Anteil bis zum Jah­re 2025 weiter bis auf zirka 33,4 Prozent steigen wird.

Neben der Altersstruktur der Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren ebenfalls das Erwerbsverhalten der Personen ab 50 Jahren gewandelt. In den nächsten Jahren ist daher damit zu rechnen, dass sich der längerfristige Trend zu einer Alterung der er­werbsfähigen Bevölkerung fortsetzt. Infolgedessen wird sich das zahlenmäßige Ge­wicht von Personen ab 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt auch künftig noch erhöhen. Daher sind die vorgesehenen finanziellen Mittel notwendig, um Maßnahmen und Pro­jekte zu fördern, die älteren arbeitssuchenden Menschen eine Chance geben, auch ei­nen Arbeitsplatz zu finden.

Wichtig erscheint mir aber ebenfalls, dass die Wirtschaft diesem Personenkreis die Chance gibt, auf dem Arbeitsmarkt wieder unterzukommen. Dem Gesamtbudget steht jedoch ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich, unter anderem aufgrund der weiterhin geringen konjunkturellen Entwicklung, gegenüber. Als negative Wirt­schafts- und Arbeitsmarktszenarien kommen steigender Druck auf dem Arbeitsmarkt durch einen späteren und schwereren Zugang zum Pensionssystem und ein wachsen­des Arbeitskräftepotenzial hinzu; dies vor allem in den städtischen Ballungszentren, be­gründet in erster Linie durch die Zuwanderung aus dem ländlichen Bereich.

Im Zuge der Individualisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt werden normale Ar­beitsverhältnisse schrittweise durch die atypischen Arbeitsformen – das heißt, neue, flexible und moderne, aber auch prekäre und ungeschützte, nicht am traditionellen Leit­bild ausgerichtete Formen von Arbeit – abgelöst. Damit verbunden sind wiederum eine Verringerung von Beiträgen zur Sozialversicherung und schrumpfende Leistungsan­sprüche im Falle von Arbeitslosigkeit, Alter und Krankheit, wodurch wachsender Druck auf die steuerfinanzierten Systeme der Armutsbekämpfung zu erwarten ist, zum Bei­spiel die bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Absehbar ist, dass die aktivierten Arbeitslosenmittel mit den im Älteren-Schwerpunkt vorgesehen Maßnahmen nicht zur Gänze ausgeschöpft werden können. Zum großen Teil handelt es sich um die Eingliederungsbeihilfen für Betriebe, die ältere Arbeitslose aufnehmen sollen. Die Bereitschaft der Betriebe, diese Personen einzustellen, ist trotz dieser Förderung leider nicht immer gegeben.

Mit der Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wird die erfolgreiche Maßnahme der Kurzarbeit und der Kurzarbeit mit Ausbildung weiter aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung unterstützt. Das wiederum zeigt, dass mit dieser Kurzar­beitsregelung in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die wir seit der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 auch in Österreich erfahren müssen, die richtigen Maßnahmen gesetzt werden.

Die Situation dürfen wir aber leider auch nicht schönreden. Es gibt leider mehr arbeit­suchende Menschen auf dem Arbeitsmarkt, als Arbeitsplätze vorhanden sind. Der Wett­bewerb wird dadurch stärker, nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch bei den Arbeitnehmern.

 


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