Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke auch. (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni
2015 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (587 d.B. und
633 d.B. sowie 9387/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.
Berichterstatterin Ilse Fetik: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mein Bericht betrifft das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, und es geht darum, dass infolge der demografischen Entwicklung, des geringen Wirtschaftswachstums mit wenig Aussicht auf Verbesserung bis 2019 und des steigenden Arbeitsangebots die Arbeitsmarktchancen besonders für arbeitssuchende Personen ab 50 ungünstig sind.
Um das Ziel der weiteren Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer und der Senkung der Arbeitslosigkeit zu erreichen, braucht es daher forcierte arbeitsmarktpolitische Initiativen. Aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit bei Personen ab 50 Jahren sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates vor, dass die Regelungen zur Finanzierung aktiver Maßnahmen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung insbesondere zugunsten der Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst werden.
Zur Intensivierung der Reintegration dieser Personen gibt es im vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Maßnahme, dass die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen aus dem für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Aufwand erfolgen kann, und zwar gedeckelt und befristet bis 2017 hinsichtlich der Beschäftigungsinitiative 50+, und darüber hinaus auch die Bedeckung des Aufwands für Beihilfen bei Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung in den Finanzjahren bis 2019, ebenfalls gedeckelt mit einer Obergrenze.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die vorliegende Unterlage beraten und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Als Erste dazu zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.
13.06
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Geldmittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zeigen für das Jahr 2015 das zweithöchste Budget in der Geschichte des AMS. Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem die verstärkten Angebote für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ein höherwertiges Kursangebot, eine verbesserte Fachkräfteausbildung und die Aufstockung der Mittel für die Kurzarbeit.
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