BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 81

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist so­mit angenommen.

Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke auch. (Allgemeiner Beifall.)

13.03.232. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (587 d.B. und 633 d.B. sowie 9387/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


13.03.40

Berichterstatterin Ilse Fetik: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mein Bericht betrifft das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, und es geht darum, dass infolge der demografischen Entwicklung, des geringen Wirtschaftswachstums mit wenig Aussicht auf Verbesserung bis 2019 und des steigenden Arbeitsangebots die Arbeitsmarktchancen besonders für arbeitssuchende Personen ab 50 ungünstig sind.

Um das Ziel der weiteren Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer und der Senkung der Arbeitslosigkeit zu erreichen, braucht es daher forcierte arbeitsmarktpolitische Ini­tiativen. Aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit bei Perso­nen ab 50 Jahren sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates vor, dass die Regelungen zur Finanzierung aktiver Maßnahmen aus Mitteln der Arbeitslosenversi­cherung insbesondere zugunsten der Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter angepasst werden.

Zur Intensivierung der Reintegration dieser Personen gibt es im vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Maßnahme, dass die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen aus dem für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Auf­wand erfolgen kann, und zwar gedeckelt und befristet bis 2017 hinsichtlich der Be­schäftigungsinitiative 50+, und darüber hinaus auch die Bedeckung des Aufwands für Beihilfen bei Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung in den Finanzjahren bis 2019, ebenfalls gedeckelt mit einer Obergrenze.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die vorliegende Unter­lage beraten und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Als Erste dazu zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


13.06.10

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die Geldmittel für die aktive Arbeits­marktpolitik zeigen für das Jahr 2015 das zweithöchste Budget in der Geschichte des AMS. Zu den Schwerpunkten zählen unter anderem die verstärkten Angebote für die äl­teren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ein höherwertiges Kursangebot, eine ver­besserte Fachkräfteausbildung und die Aufstockung der Mittel für die Kurzarbeit.

 


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