BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 108

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Ein Großteil dieser Tätigkeiten ist im Bereich der Katastrophenhilfs- und Rettungsdiens-te angesiedelt. Immerhin sind in diesem Bereich derzeit 360 000 Personen in Öster­reich engagiert. Das sind sehr interessante Zahlen. Der Bereich der Blaulichtorganisa­tionen, die hier angesprochen sind, nimmt immerhin gemeinsam mit der Kirche und dem Gemeinwesen den dritten Platz in der Gesamtstudie ein.

1,3 Millionen Arbeitsstunden, steht hier, leisten Freiwillige wöchentlich im Bereich des Katastrophenhilfeeinsatzes, also bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten. Wenn man diese Zahl und diese Arbeitsstunden auf ein Arbeitsjahr mit 47 Wochen hochrechnet, dann ergeben sich über 61 Millionen Arbeitsstunden, und wenn ich das in Zahlen gie­ße, in eine Gehaltsabrechnung mit 35 € Bruttostundenlohn für eine Bauhilfskraft zum Beispiel, dann ergibt das ein volkswirtschaftliches Gesamtergebnis von 2,1 Milliar­den €. – Das ist eine Zahl, meine Damen und Herren, die hat sich tatsächlich gewa­schen. Wir können gar nicht hoch genug schätzen, was die Menschen da alles tun.

Damit sind wir natürlich auch – wenn man von den Rettungsorganisationen redet – bei ei­nem ganz wesentlichen Punkt, nämlich beim Versicherungsschutz. Der Versicherungs­schutz für Freiwillige in Österreich gliedert sich in zwei Bereiche: Das eine ist ein relativ gut organisierter Versicherungsschutz für die Blaulichtorganisationen, wo ähnlich dem ASVG-Modell eine Gleichstellung erfolgt ist. Also die Herrschaften, die dort tätig sind, sind auch entsprechend unfall- und krankenversichert.

Im restlichen Bereich schaut es nicht so gut aus. Es gibt unterschiedliche Bundeslän­derregelungen. Zum Beispiel haben die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Salz­burg, Tirol, Vorarlberg und Wien eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung des Lan­des, die für die Mitglieder dieser Vereine keine Kosten verursacht. In Niederösterreich gibt es keine Versicherung, aber es gibt einen Fonds, in den für Freiwillige, welche bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Unfall oder einen Schaden erleiden, eingezahlt wird. Keinen Versicherungsschutz gibt es in Kärnten und in der Steiermark. Dort ist vor eini­gen Jahren – ich kann mich noch aus meiner Tätigkeit im Landtag erinnern – eine Lan­desversicherung geplant gewesen, aber leider ist diese bis jetzt nicht zustande gekom­men.

Die Erkenntnisse, die aus diesem Bericht auch von den Befragten her gezogen wer­den, sind interessant, es ist die Forderung nach einer einheitlichen Unfall- und Haftpflicht­versicherung der Freiwilligen. Fast 80 Prozent der Menschen, die befragt wurden, wol­len das.

Zu den Maßnahmen zur Gewinnung von Jugendlichen: Es ist natürlich klar, jeder Ver­ein hat dabei Probleme, wobei es möglich ist – eine Kollegin hat das erwähnt –, dass es da verschiedene Wertungen gibt. Ich glaube, dass das auch regionenabhängig ist, also in den Gemeinden, in kleineren und mittleren Gemeinden ist der Zugang ein leichterer. Da konkurriert der Sportverein nicht mit der Feuerwehr oder den Feuerweh­ren, die es da gibt – in vielen Gemeinden gibt es ja mehrere –, im Gegenteil, alle haben gleich gute Jugendarbeit und holen sozusagen die Jugendlichen tatsächlich in Scharen von den Straßen, beschäftigen unsere Kids auch ordentlich und bieten interessante Freizeitaktivitäten.

Natürlich, bei einer sportlichen Aktivität wird die Selbstverwirklichung eher stattfinden als bei einer anderen, die nicht so im Rampenlicht steht, aber ich glaube, hier ist auch der Auftrag, dass man dem vonseiten der Gemeinden entsprechende Wertschätzung entgegenbringt. Und wir Politiker haben natürlich – Sie haben recht – durchaus den Auf­trag, dem zu folgen.

Es gibt auch Einschränkungen, die wir sehen. Einerseits wird dieser Bericht von Regie­rungsseite her hochgejubelt, andererseits gräbt man aber auch den Freiwilligen ein bisschen das Wasser ab. Als Beispiele seien genannt: das absolute Rauchverbot, nicht nur in der Gastronomie, sondern auch im gesamten Vereins-, Versammlungs- und Ver-


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