der freiwilligen Feuerwehr und der Blasmusik ist sehr oft nicht unüblich (Bundesrat Samt: verein!) – und was auch immer. Das ist ganz klar. – Das ist das eine.
Das Zweite ist: Ich möchte das, was Herr Bundesrat Mayer gesagt hat, noch ein bisschen ergänzen. Wir haben im Beamtendienstrecht die Bestimmungen bezüglich der Sonderurlaube bei Katastrophendiensten enthalten – das gibt es –, bei Feuerwehr- und sogenannten Blaulichtorganisationen, aber sogar auch in sonstigen Fällen. Der Betreffende muss gar nicht bei einer Organisation sein. Wenn er irgendwo Gemeinderat ist und in seiner Gemeinde ist Katastropheneinsatz und er ist zufällig öffentlich Bediensteter, dann kann er das auch geltend machen.
Das Einzige, was wir nicht haben: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Den haben wir nicht. Das heißt, man muss einen Antrag stellen. Aber Sie wissen, glaube ich, alle: Allein beim letzten Hochwasser in Oberösterreich im Eferdinger Becken oder in der Steiermark – ist jetzt egal, wo – war klar: Die, die aus dem öffentlichen Sektor kommen, waren alle irgendwie zur Stelle.
So, und dann haben wir, die Frau Innenministerin und ich, uns bemüht, eine Dienstfreistellungsregelung zu entwickeln für diejenigen, die im Katastropheneinsatz sind, und zwar nicht in ihrem Heimatbezirk – weil die Feuerwehren, das Rote Kreuz und auch der Samariterbund uns immer gesagt haben, was im Heimatbezirk ist, das vergesst, das ist immer alles geregelt, auch bei den Privaten. Aber nachdem der Herr Bundesfeuerwehrkommandant Kern, der auch aus Ihrem Bundesland kommt, aufbauend auf Initiativen seines Vorgängers, ein System entwickelt hat, dass es Katastrophenzüge gibt – zum Beispiel Niederösterreich fährt nach Tirol oder Tirol fährt nach Salzburg, wie auch immer –, waren wir, die Frau Innenministerin und ich, dann der einfachen – „naiven“ will ich jetzt nicht sagen – Meinung: Wir refundieren die Gehälter. Wir finden eine Regelung, bei der wir die Gehälter refundieren.
Wissen Sie, was die Antwort war? – Wir wollen nicht. Lasst es, bitte, wie es ist! – Ja, wir haben eine Riesensitzung gehabt mit allen Landesfeuerwehrkommandantinnen und ‑kommandanten, mit allen Landesrettungskommandantinnen und ‑kommandanten. Es gab eine Diskussion, der Kollege aus Salzburg hat begonnen, und die Diskussion war dann so: Bitte lassen! – Die Frau Innenministerin und ich, wir haben uns dann mit diesem Thema zurückgezogen, weil wir gesagt haben: Okay, wenn die, die dort stehen, das nicht wollen, dann sorry!
Wir waren – ich sage das noch einmal – der naiven Meinung, wenn jetzt, was weiß ich, Steiermark Ennstal nach Steiermark Leibnitz fährt – jetzt habe ich hoffentlich keinen Fehler gemacht –, dann sind das zwei verschiedene Bezirke und, und, und. Oder wir haben zum Beispiel in Salzburg eine Spezialtruppe – ich glaube, es ist in Salzburg – mit diesen riesigen Pumpen, diesen riesigen Hochdruckpumpen – davon gibt es vier in Österreich, man braucht auch nicht mehr –, und die fahren damit kreuz und quer durch Europa. Die waren zum Beispiel auch in Serbien. Da waren wir der naiven Meinung, diese Partie braucht eine Gehaltsrefundierung. Das war falsch. Punkt.
Ich kann Ihnen das nur mitgeben. Und dann möchte ich den Dank, den Sie meinem Haus übermittelt haben, sehr gerne weitergeben, denn Herr Mag. Hörting ist derjenige, der dafür verantwortlich ist, dass das so ist, wie es hier liegt. Ich gebe das gerne weiter, denn dort war die Arbeit zu erledigen – ich habe ja nur das Vergnügen. Und damit Sie auch sehen, wie wir mit Verwaltungskosten umgehen: Die Herstellung dieses Berichts wurde in unserer eigenen Hausdruckerei erledigt – zum Leidwesen des Gewerbes. (Heiterkeit.) Das haben wir selbst gemacht, um ja kostengünstig zu sein.
Dann habe ich noch eine einzige Bitte: Ich weiß, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, Sie müssen das aus wahlkampftechnischen Gründen jetzt immer machen, aber, bitte, das Pflegegeld hat mit dem Freiwilligenbericht nichts zu tun. Ich
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