würde wirklich darum bitten – es hat damit nichts zu tun! Es hat auch das Bankgeheimnis nichts mit dem Freiwilligenbericht zu tun. Das sind wirklich unterschiedliche Kirtage. Lassen wir die Dinge dort, wo sie sind, denn Sie dürfen versichert sein, auch der Bremsfaktor beim Pflegegeld führt dazu, dass wir mehr Geld ausgeben und nicht weniger Geld ausgeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
15.14
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Herzlich willkommen im Bundesrat, Herr Bundesminister! (Bundesminister Stöger nimmt auf der Regierungsbank Platz.)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Samt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sind, vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag jetzt abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1185/A und 659 d.B.
sowie 9390/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (1191/A und 660 d.B.
sowie 9391/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird.
Da beide Punkte die gleiche Überschrift haben, erlaube ich mir, ganz kurz zu skizzieren, worum es in diesem Gesetz geht: Im Wesentlichen behandelt das Gesetz die Anstößigkeit von Wunschkennzeichen.
Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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