BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 115

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Beim zweiten Punkt soll ebenfalls das Kraftfahrgesetz geändert werden. Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Na­tionalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrge­setz 1967 geändert wird, liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Hier wird im We­sentlichen die Erhöhung der Tonnagebeschränkung für Betonmischfahrzeuge und Om­nibusse sowie die Anbringung von Blaulicht an Fahrzeugen behandelt.

Ich komme auch da sogleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


15.18.19

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 6 geht es bei der Änderung des Kraftfahrgesetzes, wie vom Berichterstatter schon erwähnt, um die Wunschkennzeichen. Wir wissen ja alle, diese Wunschkennzeichen sind sehr beliebt und werden auch sehr häufig beantragt. Das ist natürlich auch gut und ein großer Vor­teil für die Verkehrssicherheit.

Jetzt werden Sie fragen: Warum sind Wunschkennzeichen gut für die Verkehrssicher­heit? – Weil so ein Wunschkennzeichen auch einiges kostet, und ein großer Teil dieser Gebühren, die zu berappen sind, in die Verkehrssicherheitsfonds fließt – 40 Prozent un­gefähr in den Fonds des Bundes und 60 Prozent in jene der Länder –, und von diesen Fonds werden wiederum Verkehrssicherheitsprojekte finanziert und auch ein Teil der Verkehrserziehung mitfinanziert. Das finde ich sehr positiv.

Aber es sind, wenn es um diese Wunschkennzeichen geht, leider da oder dort auch negative Auswirkungen festzustellen, die wahrscheinlich nicht nur mir, sondern uns al­len nicht so gefallen.

Leider gibt es in unserer Gesellschaft Menschen, die sich ein ganz besonderes Kenn­zeichen wünschen. Aktuelle Fälle zeigen, dass es in Verbindung der Behördenbezeich­nungen mit der gewählten Buchstabenkombination anstößige oder lächerliche Kenn­zeichen geben kann. Weiters gibt es Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Krei­sen als Codes verwendet werden. Wir haben im Ausschuss schon einige Beispiele ge­hört. Ich will auch hier einige wenige Beispiele bringen, wie „AH“ für die Initialen von Adolf Hitler, „88“ oder „H8“ als Codes für „Heil Hitler“, oder „18“ in Bezug auf den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, was wieder Adolf Hitler heißt oder heißen soll – und, und, und, es gibt sehr viele Beispiele, die ich nicht weiter ausführen will.

Nur einen Satz noch: Ich bin froh darüber, dass diese Wunschkennzeichen mit solchen Abkürzungen und Codes in Zukunft nicht mehr erlaubt werden und die Wünsche der ewiggestrigen Menschen in unserer Gesellschaft nicht mehr erfüllt werden. 70 Jahre nach Wiedererrichtung unserer Republik setzen wir hier somit eine Grenze.

Im Tagesordnungspunkt 6 geht es um eine konkrete Verbesserung in der Verkehrs­politik, besonders für die Wirtschaft, aber auch für die Umwelt. Die Versorgung der ös­terreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton erfolgt im Wesentlichen durch die Be­tonmischfahrzeuge, vierachsige Betonmischfahrzeuge; und die derzeitige gesetzliche Re­gelung legt für diese Fahrzeugtype das höchstzulässige Gesamtgewicht mit 32 Tonnen fest. Bei den bestehenden Fahrzeugtypen sind aber Gesamtgewichte bis 41 Tonnen fahr­zeugtechnisch zulässig.

 


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