BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 130

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Zu den Fragen 3 und 4:

Zu den Gesetzesverstößen wird festgestellt, dass in Österreich keine Grenzkontrollen durchgeführt worden sind, aber es im Einsatzraum zu folgenden Verstößen gekommen ist: Es kam zu 36 Festnahmen wegen verwaltungs- und strafrechtlicher Delikte, zu 5 300 Identitätsfeststellungen gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz, 571 Identitätsfest­stellungen nach dem Fremdenpolizeigesetz, es kam zu 1 198 fremdenpolizeilichen Auf­griffen im Inland, 548 Zurückweisungen von Illegalen aus Deutschland und 676 Zurück­schiebungen von unrechtmäßig Aufhältigen nach Italien, fünf Zwangsmittelanwendun­gen wurden durchgeführt.

Zur Frage 5:

Im Zeitraum der von Deutschland durchgeführten Grenzkontrollen wurden durchschnitt­lich 263 Asylanträge pro Tag registriert.

Zur Frage 6:

In der Woche zuvor, sprich vom 18. bis 24. Mai, wurden durchschnittlich 231 Asylan­träge pro Tag in Österreich registriert.

Zur Frage 7:

Von den bis 31. Mai 2015 erfolgten 20 620 Asylantragstellungen wiesen 10 946 Perso­nen keine Eurodac-Treffer auf.

Zur Frage 8:

Es gibt keine statistischen Aufzeichnungen von Asylwerbern, die ohne Eurodac-Regis­trierung aus Italien kommen.

Zur Frage 9:

Auch zum G7-Gipfel: Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten in Deutsch­land und Österreich ist es gelungen, die Veranstaltung ohne wesentliche Zwischenfälle in Österreich abzuwickeln, und wir können sagen, die Zusammenarbeit zwischen der Polizei in Deutschland und Österreich hat bestens, ja hervorragend funktioniert.

Zur Frage 10:

Die durchgeführten verstärkten AGM-Maßnahmen haben sich auch während des G7-Gipfels bewährt. Aus diesem Grund besteht auch kein Anlass, die Vorgangsweise ab­zuändern. Sofern bei einem künftigen Ereignis eine ernsthafte beziehungsweise schwer­wiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu erwarten sein wird, werden auch wir die Wiedereinführung von Grenzkontrollen als letztes Mittel, wie bereits bei den vorangegangenen Ereignissen, in Betracht ziehen.

Zur Frage 11:

Die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den betroffenen Nachbarstaaten Italien und Ungarn, wurde auf bi- und multilateraler Ebene mit dem Ziel verstärkt, ge­meinsame Maßnahmen gegen die illegale Migration zu setzen. Als Beispiel für Maß­nahmen können die bi- und trilateralen Streifen Deutschland, Österreich und Italien auf der Straße und im Zug angeführt werden. Aufgrund des derzeitigen Migrationsdruckes wurden seit Anfang Mai zusätzlich auch bilaterale Streifen mit Italien zwischen Udine und Klagenfurt eingerichtet. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Maßnahmen mit Un­garn, Serbien und Deutschland, wie eben gemischte Streifen oder gemeinsame Zug­kontrollen. Zudem werden österreichische Polizisten wie in den letzten Jahren auch in den Sommermonaten in den Häfen Triest, Bari und Ancona unterstützend wirken.

Zur Frage 12:

Wir haben auf EU-Ebene immer darauf gedrängt, die Spielregeln hinsichtlich Grenz­kontrollen und Dublin einzuhalten. Weiters habe ich auch immer klar bei den Innen­ministerräten darauf gedrängt, dass alle Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben betreffend


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