BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 136

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Ich möchte zu diesem Punkt noch eines sagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich möch­te da noch eines dazusagen. Ich komme nämlich auch aus dem Bezirk Bruck an der Leitha, und ich weiß natürlich von den Steigerungen in der Kriminalstatistik. Was der Kollege Herbert aber nicht dazugesagt hat – das gehört hier gesagt –, ist nämlich, dass jeder einzelne illegale Grenzübertritt auch ein Stricherl in der Kriminalstatistik ist. Das heißt, es hat mit dem großen Verbrechen, das sich im Bezirk Bruck an der Leitha ab­spielen soll, nicht das Geringste zu tun. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Ich möchte, wenn wir schon bei der Statistik sind, einige Zahlen präsentieren, nämlich vom Jahr 2006 und dem Jahr 2015 jeweils die ersten sechs Monate. Warum wollen wir das machen? Im Jahr 2007 war die Schengen-Erweiterung, genauer gesagt: Am 21. De­zember 2007 sind unsere östlichen Nachbarstaaten dem Schengen-Verband beigetre­ten und es wurden dort die Grenzkontrollen aufgehoben. Die angezeigten Fälle in den Grenzbezirken im Zeitraum von Jänner bis Juni 2006 waren 21 747. Die angezeigten Fälle von Jänner bis Juni 2015 waren 18 780. Wenn das richtig wäre, was Sie (in Rich­tung des Bundesrates Herbert) uns hier alles unterstellen, dann müssten diese Fälle massiv in die Höhe gegangen und nicht zurückgegangen sein. Es ist genau das Ge­genteil der Fall. (Ruf bei der FPÖ: Wieso?)

Ich möchte auch dazusagen, warum. Wir haben bis zu jenem Zeitpunkt, wo die Grenz­kontrollen aufrecht waren, unser Territorium kontrolliert. Wir haben alles kontrolliert, was herüber gefahren ist – natürlich in einem gewissen Rahmen. Da muss ich jetzt gleich noch dazusagen: Ich habe im Gegensatz zu dir (in Richtung des Bundesrates Herbert) an der Grenze gearbeitet. Ich habe dort viele Jahre Dienst gemacht und weiß im Gegensatz zu dir auch, wie das funktioniert – das möchte ich schon sagen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Das, was wir mit der Erweiterung der Schengen-Verträge erreicht haben, war, dass wir nicht nur die Grenzkontrollen aufgehoben haben und eine massive Reiseerleichterung für uns in Kraft getreten ist, sondern wir haben auch eine ganz enge Kooperation mit unseren Nachbarstaaten gefunden. Es ist uns zu diesem Zeitpunkt gelungen – es war auch Teil dieses Aufbaus –, mit unseren Nachbarstaaten auch bis in das letzte Detail bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Bekämpfung der illegalen Grenzübertritte zu­sammenzuarbeiten.

Wir haben heute Schengen III, das involviert auch den Prümer Vertrag. Was heißt das? Das heißt eigentlich nur, dass, wenn bei uns jemand kriminalpolizeilich anfällt und er­kennungsdienstlich behandelt wird, diese erkennungsdienstliche Behandlung automa­tisch in allen Schengen-Staaten abgeglichen wird.

Das muss man sich einmal vorstellen: Es gibt Tausende Treffer genau in diesem Fall, woraufhin diese Personen auch an unsere Gerichtsbarkeit ausgeliefert werden. Nur, das sagt niemand, weil das nicht in euer Konzept passt, weil dann dieses ganze Kata­strophenszenario, das gezeigt wird, nicht mehr so aktuell ist. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Jetzt noch einmal zurück zu den Grenzkontrollen. Wir haben eine genaue Vertrags­lage. Es ist uns natürlich möglich, temporäre Grenzkontrollen einzuführen, aber es gibt da eigentlich zwei große Gruppen.

Bei vorhersehbaren Ereignissen können wir das für maximal 30 Tage verlängern, ins­gesamt bis maximal sechs Monate. Das sind vorhersehbare Ereignisse wie zum Bei­spiel Fußballweltmeisterschaft, Fußballeuropameisterschaft und dergleichen. Für un­vorhersehbare Ereignisse haben wir es für maximal zehn Tage, und eine Verlängerung ist möglich um jeweils 20 Tage bis insgesamt zwei Monate. Unvorhersehbar sind extre­me Bedrohungen, die kurzfristig auftreten.

 


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