BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 159

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Die Ziele und die grundsätzliche Ausrichtung der Seveso-III-Richtlinie, schwere Unfälle möglichst zu verhüten und Auswirkungen von Unfällen möglichst gering zu halten, sind uneingeschränkt zu unterstützen. So profitieren von solchen Maßnahmen vor allem auch die Arbeiterinnen und Arbeiter in solchen Unternehmungen, und nicht nur die Ge­meinden oder die Umwelt. Das finde ich sehr begrüßenswert.

Wenn die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie die Verpflichtung zur Information der Öf­fentlichkeit nicht mehr, wie bisher, in der Gewerbeordnung, sondern nunmehr im Um­weltinformationsgesetz regelt, so ist das meiner Ansicht nach die richtige Stelle, um das zu regeln. Selbstverständlich wird es auch in Zukunft notwendig sein, ständige An­passungen und Weiterentwicklungen der Informationspflicht vorzunehmen, da gebe ich dir, liebe Frau Dr. Reiter, recht. Die modernen Gegebenheiten, wie zum Beispiel das Internet, werden die Einsehbarkeit von Informationen ermöglichen.

Auch wenn der letzte schwere Industrieunfall in Österreich schon Jahre zurückliegt, so ist das aus meiner Sicht auch in Österreich eine sehr wichtige Thematik. Ich rufe die gewaltige Explosion im Mischhaus in der Austin Powder in St. Lambrecht im März 2008 in Erinnerung. Die Folgen waren dramatisch. Zwei Personen wurden sofort getötet, acht Personen wurden teilweise schwer verletzt. Das Werk wurde so schwer beschä­digt, dass die Produktion vorläufig eingestellt werden musste. Im explodierten Misch­haus waren von zwei Arbeitern Öl und Ammoniumnitrat gemischt worden. Man sieht, auch unser Land wird von solchen Katastrophen nicht verschont.

Die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit gefährlichen Chemikalien darf nicht zur Rou­tine erstarren, und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor solchen gefährlichen Unfällen ist unser oberstes Gebot. Deswegen ist eine ständige Weiterentwicklung not­wendig und auch unumgänglich.

Es erscheint mir sehr sinnvoll, dass Betriebsinhaber verpflichtet werden, nach dem neu­esten Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein sehr hohes oder möglichst hohes Schutzniveau zu gewährleisten.

Jetzt komme ich zum zweiten Eckpunkt dieser Novelle. Du, liebe Frau Dr. Reiter, hast es schon gesagt, man findet da nicht den unmittelbaren Konnex zu Seveso III, aber es ist so. Für mich ist die Trennung der Organisation der Personenbetreuung von der Be­treuung selbst sehr wichtig. Als Sozialdemokratin ist für mich die vielfach geäußerte Forderung einer gewerblichen Trennung der Vermittlung von Betreuung und der tat­sächlichen Betreuungsarbeit selbst mehr als begrüßenswert. So sollen nun die Tätig­keiten der Vermittlungsorganisationen aus dem bestehenden Personenbetreuungsge­werbe herausgelöst und einem eigenen Gewerbe zugeführt werden.

Die 24-Stunden-Betreuung hat sich in Österreich wirklich etabliert und ist zu einem un­verzichtbaren Bestandteil der Betreuungslandschaft in Österreich geworden. Ende 2014 waren in Österreich rund 51 000 Personenbetreuer aktiv. Diese 51 000 Personen ha­ben in etwa 25 000 Menschen betreut. Wir alle wissen, und ich war selbst jahrelang pflegende Angehörige, wie wichtig es für ältere Menschen ist, wenn deren Wunsch be­steht, im eigenen Umfeld gepflegt zu werden, dass man diesem Wunsch nachkommen kann. Und weil das so ist, weil viele ältere Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung nicht weg wollen, weil sie sich da sicherer fühlen, deswegen sind die Akzeptanz dieser Pflegevariante und die Zufriedenheit damit so hoch und so enorm.

Um unsere ältere Generation guten Gewissens den Pflegerinnen anvertrauen zu kön­nen – auch darin gebe ich Frau Dr. Reiter recht –, ist ein entsprechendes fachliches Know-how unumgänglich. Deswegen ist die Forderung von Sozialminister Hundstorfer, für diese Agenturen Qualitätsstandards einzuführen, wirklich zu beachten und hoffent­lich auch umzusetzen.

Nicht nur die Qualität der Betreuung ist wichtig, sondern auch, dass die Pflegerinnen – meistens sind es weibliche Pflegekräfte – nicht unfair behandelt werden. Ein Problem


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