BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 158

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Als jemand, der viel in Bürgerinitiativen gearbeitet hat und tätig war, lässt das bei mir alle Alarmglocken schrillen. Da kann von einer Verbesserung unserer Meinung nach nicht gesprochen werden.

Artikel 15 der Seveso-Richtlinie enthält Bestimmungen über die Beteiligung der Öffent­lichkeit und von Umweltorganisationen, nämlich bei der Planung der Ansiedlung von neuen Betrieben, bei wesentlichen Änderungen gefahrengeneigter Anlagen sowie bei der Genehmigung von Betrieben in der Nachbarschaft gefahrengeneigter Anlagen.

Artikel 23 dieser Richtlinie schreibt den Zugang zum Gericht, also Verwaltungsgericht in Österreich, zur Überprüfung von Planungen und Genehmigungen im eben genann­ten Sinn für Umweltorganisationen vor.

Das fehlt in der Novelle. Parteistellung gibt es nur für Betriebe mit Industrieemissionen, die sind aber nicht immer ident mit Seveso-Betrieben. Von einer umfassenden Umset­zung der Aarhus-Konvention, die hier eigentlich fällig wäre, kann unserer Meinung nach keine Rede sein.

Auch die Strafdrohungen sind keineswegs abschreckend. Das wurde auch vom Le­bensministerium in der Begutachtung festgestellt. Es sind Verwaltungsstrafen von höchs­tens 3 600 € vorgesehen.

Es gibt auch teilweise Verschlechterungen bezüglich der Informationspflicht durch Be­triebe gegenüber möglicherweise betroffenen Personen und Einrichtungen mit Publi­kumsverkehr, also Schulen und Krankenhäusern. Es kommt dann praktisch nicht zu entsprechenden Informationen und auch nicht zu Schulungen, was im Gefahrenfall durchzuführen ist. Wir sehen es auch kritisch, dass routinemäßige Inspektionen im Er­messen der Behörden liegen.

Unter diesen Tagesordnungspunkt fällt auch noch ein ganz anderer Bereich, nämlich der Bereich Personenbetreuung. Es wird der Bereich Betreuung und Agenturen nun getrennt. Es gibt inzwischen in diesem Bereich geschätzte 600 Agenturen, die hier tätig sind, die 24-Stunden-Betreuung vermitteln, die über 60 000 PflegerInnen vermitteln; auch ein geschätzter Wert. Fast 23 000 Menschen sind betroffen. Das ist ein großer Bereich, auch ein großer Bereich, in den viel Steuergeld hineinfließt.

Wir halten diese Maßnahme für richtig. Sie ist ein kleiner Schritt in die richtige Rich­tung, aber sicher noch nicht ausreichend, denn es fehlen nach wie vor Qualitätserfor­dernisse oder -kontrollen. Das heißt, unserer Meinung nach ist es notwendig, die Stan­desregeln in Richtung Qualitätskontrolle oder Qualitätsregeln auszuweiten oder das überhaupt zu einem gebundenen Gewerbe zu machen.

Wir werden, wie gesagt, aufgrund dieser von mir vorgebrachten Kritikpunkte diese Be­stimmungen ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Winkler zu Wort gemel­det. Ich erteile es ihr.

 


18.14.18

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Für mich gibt es bei den vorliegenden Tagesordnungspunkten zwei Schwerpunkte.

Mit der Novelle zur Gewerbeordnung wird die EU-Richtlinie Seveso III, das ist die Richtlinie zur Beherrschung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, umge­setzt. Das ist ein Schwerpunkt, auf den ich ein wenig eingehen möchte. Aber für mich mindestens genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger, ist die 24-Stunden-Betreuung und die gewerberechtliche Trennung in Bezug auf Betreuerinnen und Vermittlungs­agenturen.

 


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