BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 157

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arlberger Anliegen, das ich an dich herantrage, aber vielleicht ein andermal wieder. Ich werde mich bei meinen Ausführungen zu diesen Tagesordnungspunkten auf die Um­setzung und Implementierung der Seveso-III-Richtlinie in der Gewerbeordnung und im Mineralrohstoffgesetz konzentrieren und versuchen, das kurz zu beleuchten.

Die historisch Interessierten unter uns wissen, woher dieser Name, „Seveso III“, kommt. Diese Richtlinie ist nach der italienischen Stadt Seveso benannt. Vor genau 39 Jahren fand dort ein großes Unglück statt, ein Dioxin-Unfall. Es war eine der größten Um­weltkatastrophen, die es in Europa je gegeben hat. Der Name Seveso-Unglück kommt davon. Seveso war übrigens überhaupt eine Stadt, die in der Geschichte nicht wahn­sinnig von Glück verfolgt war. Im 16. Jahrhundert gab es zwei Hungersnöte und eine Pestepidemie.

Aber zum Thema selber: Mit dieser Umsetzung der Richtlinie soll die Beherrschung von Gefahren bei größeren Unfällen noch weiter verbessert werden. Mit dieser Novelle werden auch die Bestimmungen lesbarer gemacht. Sie werden besser strukturiert, ver­ständlicher formuliert. Mit zusätzlichen Informationspflichten und Notfallplänen wird die Sicherheit noch weiter erhöht. Und auch die Regeln zur Information der Öffentlichkeit werden klarer gefasst. Doppelgleisigkeiten werden aufgelöst und für die Betroffenen auch besser geregelt. Also mehr Transparenz, größere Stärkung der Parteienrechte und auch eine Verbesserung der Nachbarrechte, das ist sozusagen der Kern dieser Umset­zung.

Natürlich muss man bei der Umsetzung von EU-Richtlinien auch immer darauf achten, dass die Bürokratie für die Unternehmen nicht ausufert. Es ist immer zu beachten, dass Auflagen und Reglementierungen in einem vertretbaren Ausmaß belassen wer­den. Wir glauben, dass in dieser Umsetzung diese Abwägung mehr als gelungen ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.08


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile es ihr.

 


18.08.42

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Man liest die Gesetze unterschiedlich und interpretiert sie auch unterschiedlich. Wir werden beide ablehnen, und unsere ablehnende Haltung möchte ich kurz begrün­den.

Es werden mit den vorliegenden Bestimmungen EU-Richtlinien umgesetzt, eben die Richtlinie über die Industrieemissionen, die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, also die schon erwähnte und behandelte Se­veso-Richtlinie, und eine Richtlinie über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und ‑Erd­gasaktivitäten, also eine Richtlinie, die die OMV betrifft.

Die Umsetzung erfolgt leider nur in ihren Minimalanforderungen. Das wurde übrigens in den Erläuterungen schon ausdrücklich angekündigt. Das heißt, eine möglichst nicht über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus gehende Umsetzung wird angestrebt. Uns erscheint das für ein Umweltvorreiterland, wie Österreich sich immer wieder gerne prä­sentiert, als zu wenig.

Die Industrieemissions-Richtlinie hätte ja bereits bis 7. Jänner 2013 umgesetzt werden müssen, also da war man nicht gerade sehr schnell. Und nicht nur, dass sie über diese Minimalanforderungen nicht hinausgeht, es wird auch von allen in der Richtlinie vorge­sehenen Ausnahmebestimmungen Gebrauch gemacht. Das heißt, es gibt Ausnahme­bestimmungen für die Erprobung von Zukunftstechniken, oder auch im Fall von unver­hältnismäßigen Kosten gibt es eben Ausnahmebestimmungen.

 


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