BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 160

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ist, dass die 24-Stunden-Pflegerinnen einen Teil, wirklich einen beachtlichen Teil ihrer Tagessätze an die jeweiligen Vermittlungsagenturen abliefern müssen und ihnen des­wegen nur ein – ich getraue mich, das zu sagen – nicht menschenwürdiger Lohn für diese tolle Arbeit übrig bleibt. Eine Verbesserung dieser Situation bedeutet aber nicht gleich, wie man so oft kolportiert hört, einen Super-GAU in der Altenpflege. Das glaube ich nicht! Dem ist sicherlich nicht so.

Aus diesem Grund ist es meines Erachtens richtig, klarzustellen, wer die Leistung er­bringt und wer vermittelt. Die heute zu beschließende Maßnahme ist aus meiner Sicht ein guter erster Schritt, dem aber weitere, gut überlegte, notwendige Anpassungen fol­gen müssen. Meine Fraktion wird diesen beiden Gesetzentwürfen die Zustimmung er­teilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.21


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Mag. Gödl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.21.43

Bundesrat Mag. Ernst Gödl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Es mutet ja tatsächlich skurril an, wenn man diese Gesetzesvorlage betrachtet, dass man drei so verschiedene Themen in ein Ge­setz verpacken kann, einerseits die Seveso-Problematik, andererseits noch ein Waf­fengesetz, das wir noch gar nicht angesprochen haben, und zum Dritten eben das so­zialpolitische Anliegen bezüglich der 24-Stunden-Betreuung. Wenn man es jedoch ju­ristisch betrachtet, so geht es eben um die Gewerbeordnung, und diese Seveso-III-No­velle wurde dazu genutzt, auch andere Aspekte zu regeln.

Der Kollege meiner Fraktion, Magnus Brunner, hat schon die Punkte bezüglich Seve­so III ausgeführt.

Ich möchte daher in aller Kürze ein paar Dinge zum Thema Personenbetreuung sa­gen, weil es sich tatsächlich um ein Thema handelt, das uns alle unmittelbar betrifft. Es wird niemanden hier in diesem Saal geben, der nicht zumindest im Bekanntenkreis damit konfrontiert ist, dass die Betreuung von älteren Menschen schwierig ist, dass die Betreuung von älteren Menschen besondere zusätzliche Maßnahmen erfordert: sei es ein Pflegeheim oder sei es eben diese 24-Stunden-Betreuung.

Es ist tatsächlich nur ein Mosaiksteinchen, und da gebe ich auch meiner Vorrednerin recht, dass man in Zukunft über Qualitätsansprüche und -kriterien sicherlich noch eini­ge Male wird diskutieren müssen, aber es ist ein Mosaiksteinchen auf dem Weg in die richtige Richtung, um diese große Herausforderung Pflege im Allgemeinen und im Be­sonderen die Pflege zu Hause besser zu regeln. Es entspricht auch dem Arbeitspro­gramm der österreichischen Bundesregierung, dem Arbeitsprogramm 2013 bis 2018, Maßnahmen zu setzen, die die Selbständigkeit älterer Menschen in gewohnter Wohn­umgebung länger erhalten und pflegende Angehörige, insbesondere auch Kinder, un­terstützen sollen.

Es gehört zum Vorhaben dieser Bundesregierung, eine klare Trennlinie zu ziehen, die gewerberechtlich dringend geboten ist, zwischen jenen, die Betreuungspersonen ver­mitteln, und jenen, die die Betreuungsleistung tatsächlich erbringen. Daher wird diese Novelle dazu genutzt, in dem Bereich eine rechtliche Klarstellung vorzunehmen.

Wir werden uns sicherlich noch sehr, sehr oft mit diesem Thema befassen. Der neue Bundesrat Gregor Hammerl ist intensiv mit dem Thema Pflege in der Steiermark be­fasst. Wir werden noch oft zu diskutieren haben, wie wir diesen komplexen Bereich Pflege rechtlich auf bessere Beine stellen können, faktisch besser organisieren kön­nen, um schlussendlich zu klären, und das ist immer die Herkulesaufgabe der Politik,


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