BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Neue Lehrberechtigungsverfahren, Überprüfungen, ob die Betriebe auch diese Mög­lichkeit haben, das ist einer der Punkte, die da enthalten sind. Ebenso, wenn 10 Jahre in einem Betrieb nicht ausgebildet worden ist oder wenn vor 10 Jahren ein Verfahren durchgeführt worden ist, dass man dort wieder kontrolliert, ob diese Gegebenheiten noch vorhanden sind und ob die Jugendlichen auch dementsprechend ausgebildet wer­den.

Des Weiteren: Vereinfachungen beim Zugang zur Lehre mit Matura durch die aliquote Verlängerung der Lehrzeit bei gleichzeitiger Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung; Möglichkeiten einer aliquoten Verlängerung der Lehrzeit, wenn sich die Lehrlinge auf das Nachholen des Pflichtschulabschlusses vorbereiten, insbesondere als strukturelle Unterstützung der Initiative Erwachsenenbildung.

Ich möchte hervorstreichen, dass es in dieser Novelle zum Berufsausbildungsgesetz arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen gibt, insbesondere beispielsweise für den Fall, wenn der Lehrbetrieb in Insolvenz geht, oder die Anwendung des Mutterschutzge­setzes für Jugendliche, die in überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind. Das sind wich­tige Forderungen. Das sind Forderungen, die die Gewerkschaftsjugend schon jahrelang stellt, und ich freue mich, dass das mit dieser Novelle auch umgesetzt wird.

Zur Qualität möchte ich noch anmerken, dass es wirklich bemerkenswert und ein gro­ßer Fortschritt ist, dass die Daten der Lehrlingsstelle für Zugriffe geöffnet werden und dass es da auch für andere Organisationen die Möglichkeit gibt, diese einzusehen. Das war bis jetzt immer ein Bereich innerhalb der Wirtschaftskammer, eine Organisation in sich. Aber auch hier hat es Veränderungen und Öffnungen gegeben. Ich denke, dass das auch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.

Ein Thema, das ich auch besonders hervorheben möchte: die Chancen auf dem Ar­beitsmarkt. Durch Aus- und Weiterbildung – das haben wir heute Vormittag schon dis­kutiert – steigt die Chance auf einen Arbeitsplatz oder auch darauf, nicht arbeitslos zu werden.

Diese Vereinfachung bei der Lehre mit Matura ist nicht nur für die Lehrlinge, sondern auch für die Eltern wichtig. Die Lehre mit Matura hat es zwar schon gegeben, aber jetzt wird dieser Schritt gesetzt, dass man den Eltern signalisiert: Die Lehre ist keine Bil­dungssackgasse (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), sondern die Lehre mit Matura bietet sehr wohl auch die Möglichkeit, höhere Bildungsabschlüsse über die Lehre hinaus zu machen. Das halte ich für sehr wichtig und auch für einen richtigen Schritt.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass noch viele Dinge zu ändern sind. Es ist schade, dass nicht alle Forderungen umgesetzt werden. Aber eines möchte ich schon sagen: Die ersten Schritte sind gesetzt. Es gibt viele Dinge – aber das schreibe ich auch Ihnen zu –, zu denen es Forderungen nach Änderungen gibt. Ich mache da kei­nen Hehl daraus, dass ich mich freuen würde, wenn die Probezeit auf ein Monat ver­kürzt würde und die Behaltefrist auf sechs Monate verlängert würde. Aber das fällt auch in Ihre Zeit, in die Zeit, in der Sie in der Regierung waren, liebe Frau Mühlwerth! (Bundesrätin Mühlwerth: Das, was Sie sagen, ist gar nicht wahr!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Facharbeit ist der Träger des Wohlstandes in Österreich. (Bundesrätin Mühlwerth: ... von Schwarz und Rot!) Gerade von Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wird Österreich wegen seiner Lehrlingsausbildung nicht nur geschätzt, sondern auch beneidet. Die hohe Qualität der österreichischen Facharbeiter ist für die Zukunft unserer Arbeitsplätze, der Wirtschaftskraft in unserem Land ausschlaggebend. Die österreichischen Lehrberufe verdienen mehr öffentliche Beachtung, Anerkennung und Wertschätzung, vor allem auch im Inland. Daher ist das österreichische Ausbildungssystem weiter zu stärken.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite