gangs beim Kollegen Meißl sehr genau zugehört, aber als er dann davon gesprochen hat, wie man Menschen künstlich länger in Beschäftigung hält, da habe ich eigentlich ausgeschaltet, denn das, was dann kam, ist nicht sehr durchdacht. Ich glaube, mit der Realität setzt du dich nicht sehr intensiv auseinander.
Durch dieses Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass diese neue Variante der Teilpension für die Menschen, die diese in Anspruch nehmen können, bei denen eine Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer getroffen wird, eine gute ist.
Obwohl viele KollegInnen, und der Herr Kollege Meißl ganz speziell, meinen, dass das nicht durchdacht und wenig zielorientiert ist, sind wir sehr, sehr zuversichtlich und überzeugt, dass diese Teilpension bei den Menschen sehr wohl ankommt.
Was nicht durchdacht war – da möchte ich auch ein bisschen in die Vergangenheit gehen, damit Sie das auch gleich wissen – und was nicht angekommen ist, ist, dass die Maßnahmen, die die Freiheitliche Partei zwischen 2000 und 2006 mitgetragen hat, nämlich zum Beispiel die unsoziale Einführung der Ambulanzgebühr und die Besteuerung der Unfallrenten, bei den Menschen überhaupt nicht angekommen sind. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Da sind wir froh, dass wir einen Sozialminister haben, der viele Dinge auch schon erfolgreich repariert hat.
Ich glaube, wenn man die Voraussetzungen zur Teilpension ansieht und erkennt, dass man in den letzten 25 Berufsjahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung braucht, dann eine privatrechtliche Vereinbarung abschließen kann, um damit in die Alterspension gleiten zu können, ohne Abschläge in einem weiteren Pensionsbezug zu haben, so ist das ist eine sehr, sehr gute Variante und eine sinnvolle Maßnahme. Auf der einen Seite hilft es den Betrieben, die Dienstnehmer, die Erfahrung haben, die natürlich älter, aber nicht mehr so einsetzbar sind, im Betrieb zu halten, und auf der anderen Seite hilft es den Dienstnehmern, in die Alterspension zu gleiten.
Ich glaube, das ist eine hervorragende soziale Maßnahme, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, die auch im Regierungsprogramm festgelegt ist, nämlich ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess zu halten und ihnen zu ermöglichen, dass sie während des Arbeitsprozesses auch gesünder bleiben können.
Sehr geehrte Damen und Herren, das sind unserer Überzeugung nach wichtige Maßnahmen, und wir sind auch sehr froh darüber, dass wir heute die Teilpension, diese Variante beschließen werden. Sie ersetzt vielleicht eine uralte Altersteilzeit, wenn es um Zuschüsse geht, die gewährt werden, aber es ist eine richtige Maßnahme. Übrigens ist sie auch eine Maßnahme, die sich rechnet. Die Expertinnen und Experten sagen – wir haben das im Ausschuss am Dienstag diskutiert –, dass es eine Win-win-Situation für alle Beteiligten ist.
Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten in Zukunft zur Gänze die Lohnkosten und auch die Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Das ist ein Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, und ich bin sicher, dass dieses Modell dann auch in Anspruch genommen wird.
Ich sehe auch die Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nämlich dass sie aufgrund der längeren Zeit der Erwerbsarbeit auch Pensionsansprüche erwerben. Dadurch erhöht sich die Pension sowieso und sie können abschlagsfrei in Pension gehen. Das ist meiner Meinung nach ein sehr guter Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Eine zweite Variante ist die Invaliditätspension neu, die wir neu aufgestellt haben und die beinhaltet, dass die Rehabilitation vor dem In-Pension-Schicken steht. Ich glaube
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