BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 87

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Erstens, die Frage, die von Herrn Bundesrat Meißl gestellt wurde: Für wen macht man Politik? – Ich mache Politik für die Redlichen, nicht für die Unredlichen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.) Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass die Redlichen geschützt werden. Daher sind in diesen beiden Gesetzesvorlagen eine Menge von Positionen bezogen worden, um sicherzustellen, dass wir auch in Zukunft Möglichkeiten haben, das zu tun.

Folgendes möchte ich – weil immer von der Finanzpolizei und von den Steuerprüfern gesprochen wird – schon klarstellen: Waffengleichheit gibt es da schon lange nicht mehr. Wir sind immer die Zweiten, ähnlich wie ein Polizist: Wenn der wüsste, dass die Bank überfallen wird, würde er auch davor stehen. Wir sind aber in der Information immer diesen Schritt hintennach. Und diese beiden Gesetze sind Ausdruck dafür, dass wir zumindest eine bestimmte Gleichstellung in der Wahl der Waffen bekommen.

Vermehrt wurde auch ausgeführt, dass die ausländischen Konten nicht berührt seien: Selbstverständlich ist ab dem Jahr 2018 – aufgrund eines Standards der OECD, den Österreich als eines der ersten Länder unterschrieben hat – sichergestellt, dass durch den automatischen Informationsaustausch alle Guthaben von ausländischen Konto­inhabern in Österreich, die Erträge abwerfen, an das jeweilige Finanzministerium im Ausland gemeldet werden, und alle Konten, die österreichische Staatsbürger im Ausland haben, an uns gemeldet werden. Durch dieses automatisierte Datenaus­tausch­programm ist sichergestellt, dass wir genau jene erreichen, von denen Sie vermeintlich meinen, wir müssen sie ohnehin nicht treffen.

Da wird ein weltweiter Standard eingeführt, der von den meisten Nationen bereits unterschrieben ist und von den G20 genauso wie von allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits umgesetzt wird. Wir legen damit auch fest, dass dieser automatische Datenaustausch entsprechend der OECD-Richtlinie erfolgt, und die OECD, glaube ich, ist völlig unverdächtig hinsichtlich dessen, was sie macht und warum sie das macht.

Zweitens, noch einmal das Thema Bankgeheimnis. Was Sie dabei übersehen, ist, dass überhaupt erst ein Aufruf ins Kontenregister erfolgen darf – da reden wir noch nicht von Kontenöffnung –, wenn ein Verfahren eingeleitet wurde. Wir prüfen in etwa 5 Prozent bis 7 Prozent der Betriebe pro Jahr, wir haben eine unterdurchschnittliche Prüf­frequenz – im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Bei der Großmutter aber, die ein Sparbuch hat und bei der in keinerlei Weise ein Steuerverdacht besteht, wird einfach nie – nicht einmal ins Kontenregister – Einschau genommen werden können.

Nochmals: Das Kontenregister kann erst aufgerufen werden, wenn ein Verfahren eingeleitet ist.

Wie schon gesagt wurde: Im Kontenregister steht nichts anderes, als dass ein Konto existiert. Darin steht weder ein Betrag noch eine Bewegung, die dort jemals statt­gefunden hat. Erst wenn im Verfahrenswege festgestellt wird, dass es offensichtlich Ungereimtheiten gibt – Ungereimtheiten, die genau definiert sind, übrigens auch in der Bundesabgabenordnung –, wird zuerst einmal das Vier-Augen-Prinzip gewählt – das ist die erste Sicherheitsstufe, sodass der prüfende Mitarbeiter der Finanzdirektion den Vorgesetzten/die Vorgesetzte fragen muss, ob der Verdacht ausreichend begründet ist, damit überhaupt der Antrag auf Konteneinsicht gestellt wird –, und dann tritt das von Ihnen zitierte richterliche Verfahren in Kraft.

Ich glaube daher, dass in der Auseinandersetzung mit dem Thema, eben durch die vorliegenden Abänderungsanträge, große Rechtssicherheit geschaffen wurde.

Die Kollegin von der SPÖ hat zu Recht gesagt: Wir haben bei schwierigstem wirt­schaft­lichem Umfeld versucht, ausbalancierte Gegenfinanzierungen zu machen.

 


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