BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 89

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Wir haben im Bereich Kapitalabfluss-Meldegesetz genau das gemacht, um die damaligen Abschleicher zu erreichen. Und dort gehen wir davon aus, dass das von jeher nicht 100 Prozent legal verfügbare Konten sind. Diese Abschleicher konnten wir deshalb nicht erreichen, weil zwischen dem Abschluss des Abkommens mit der Schweiz und mit Liechtenstein und dem Inkrafttreten des Abkommens beträchtliche Geldabflüsse leider auch nach Österreich erfolgt sind. Und wenn man die erreichen will, dann braucht man dieses Kapitalabfluss-Meldegesetz, sonst geht das nicht.

Daher gehen wir sehr wohl die großen Fische an – und nicht, wie Sie behaupten, die kleinen aus dem Mittelstand, die wahrscheinlich nie mit irgendwelchen Bewegungen in Richtung Schweiz oder Liechtenstein zu tun hatten.

Ich habe gestern mit dem liechtensteinischen Regierungschef und Finanzminister gesprochen. In der Zwischenzeit hat er dieses Modell, das wir mit Liechtenstein vereinbart haben, so gut wie von jedem Land als Anfrage auf dem Tisch. Wir waren da also Vorreiter für solche Modelle.

Ein kurzer Punkt noch, etwas, das ich schon zurechtrücken möchte: Ich verwahre mich dagegen, dass von irgendeinem der Bundesrätinnen oder Bundesräte unterstellt wird, dass sich unsere Finanzbeamten durch persönliche Stammtischgespräche dazu anregen lassen, Schikanen auszuüben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich verwahre mich dagegen in aller Deutlichkeit, denn eines bitte ist schon klar: Im Gegensatz zu den meisten Gerichtsakten kommen unsere Steuerakten nicht an die Öffentlichkeit, und das können Sie die letzten zehn Jahre genau nachvollziehen. (Bundesrätin Mühlwerth: ... Da ist was anderes zu lesen ...!) Ja, Ihre sicher nicht, wahrscheinlich. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Welchen Akt haben Sie gelesen? Woher kommt er? – Aus einem Strafprozessverfahren und nicht aus einem Steuerverfahren!

Daher lege ich schon Wert darauf, dass es nicht zu der Unterstellung kommt, den Finanzbeamtinnen und -beamten unredliches Verhalten vorzuwerfen. Dem haben wir uns mit aller Schärfe entgegenzustellen. Bei uns wird ordentlich gearbeitet, sauber vorgegangen und niemand wird schikaniert. Und wenn es doch der Fall sein sollte, dann, kann ich Ihnen nur sagen, wird entschieden dagegen vorgegangen werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Anmerkungen noch zum Vorwurf betref­fend weitere Zugriffe: Wenn Sie aufmerksam das Gesetz gelesen hätten, Herr Bundes­rat Meißl, dann wüssten Sie, dass weitere Zugriffe verfassungsrechtlichen Bestimmun­gen unterliegen. Und weil immer wieder argumentiert wird, dass in Deutschland so viel Zugriff erfolgt sei: In Deutschland ist nur der Zugriff auf das Kontenregister erfolgt, aber keine Kontenöffnungen. In Deutschland besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit, sich im Quervergleich Kontenregister anzuschauen, aber nicht die Möglichkeit der Kontenöffnung. Das verwechseln Sie nämlich. Der Zugriff in Deutschland betrifft das Kontenregister – hat jemand ein Konto: ja/nein? –, aber nicht die Öffnung der Konten. Bei uns darf ein weiterer Zugriff wiederum nur mit Verfassungsmehrheit durchgeführt werden; das ist sichergestellt.

Für den Kollegen vom Team Stronach: Ich bitte Sie, in Zukunft zumindest semantisch darauf zu achten, dass keine neuen Steuern eingeführt wurden; zumindest semantisch, wenn es vielleicht auch inhaltlich für Sie schwer verständlich ist. Wir haben innerhalb des Steuerrechts Veränderungen durchgeführt, aber keine neuen Steuern eingeführt. Nur zur Sicherstellung möchte ich auch sagen: Wenn wir den Eingangssteuersatz – und das werden wir im nächsten Tagesordnungspunkt behandeln – von 36,5 Prozent


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