auf 25 Prozent senken, ist das auch ein Eingriff in die Steuerrechtsmaterie. Aber über die diskutieren wir nicht. Wir diskutieren über die, die wir höher gemacht haben; wir diskutieren nicht über die, die wir gesenkt haben. Aber jedenfalls wurde auch kein neues Einkommensteuerrecht geschaffen, und es wurde auch kein neues Lohnsteuerrecht geschaffen. Wir haben nur den Eingangssteuersatz massiv gesenkt. Wir haben auch keine neuen Steuern entwickelt, sondern innerhalb des Steuersystems Veränderungen durchgeführt. Zumindest semantisch würde ich darum bitten, dass daher nicht von „neuen Steuern“ gesprochen wird, sondern von Veränderungen im bestehenden Steuersystem.
Ich bin davon überzeugt – und es ist schon angesprochen worden –, dass uns diese beiden nun vorliegenden und zu behandelnden Gesetzespunkte entsprechende Möglichkeiten schaffen, die Steuerreform erfolgreich umzusetzen. Das haben wir auch so vereinbart und zugesagt. Ich bin davon überzeugt, wenn am 1. Jänner 2016 die meisten Menschen in diesem Land spüren werden, dass diese Tarifreform mehr Geld im Börsel zur Folge haben wird, dass dann auch die Stimmung, die wir dringend für eine positive Entwicklung und für den Optimismus in der Wirtschaft brauchen, wiederkommen und diese einen wesentlichen Beitrag dazu leisten wird, dass wir wieder zu mehr Wachstum und Beschäftigung kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
13.19
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir kommen weiter zur Abstimmung über ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, das Kontenregister- und das Kontoeinschaugesetz und weitere Gesetze erlassen und das EU-Amtshilfegesetz und ein weiteres Gesetz geändert werden.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Krusche, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Wir gelangen daher zur namentlichen Abstimmung.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – Einspruch – und „Nein“ – kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Wortmeldungen.
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