BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 128

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Worum es inhaltlich geht: Unter den schon genannten Punkten befinden sich auch Punkte wie die rechtsbereinigende Änderung und Aufhebung von Bestimmungen des österreichischen Rechts, die Modernisierung des Pflichtteilsrechts, Änderungen bei Testamentsformen und so weiter und so fort. Ich möchte jetzt vor allem auf drei wesentliche Änderungen eingehen und mich darauf beschränken, denn wir können, wie wir schon gehört haben, heute leider nicht auf alles eingehen, was interessant wäre.

Wichtig sind aus meiner Sicht vor allem die Stärkung des gesetzlichen Erbrechts der Ehepartnerinnen und Ehepartner und das außerordentliche Erbrecht der Lebensge­fährtin­nen und Lebensgefährten, die Modernisierung des Pflichtteilsrechts und die Geltendmachung von Pflegeansprüchen in Verlassenschaftsverfahren.

Was die Stärkung des gesetzlichen Erbrechts der EhepartnerInnen anbelangt, sieht das Gesetz jetzt vor, dass der oder die überlebende EhepartnerIn oder Lebens­gefährtIn eben in der gesetzlichen Erbfolge die Geschwister und Eltern des kinder­losen – nicht mehr so genannt werdenden – Erblassers verdrängt und somit den gesamten Nachlass erhält. Ich denke, in Anbetracht der heutigen Beziehungen und Lebensbeziehungen ist das absolut gerechtfertigt.

Besonders wichtig finde ich, dass dabei auch das Erbrecht von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten gestärkt wird, die unter bestimmten Voraussetzungen außer­ordentliches Erbrecht erhalten. Für mich ist das absolut zu begrüßen, denn die Vergan­genheit hat ja gezeigt – und ich arbeite selbst auch in einer Institution, die Frauen berät, und insofern werde ich damit auch immer wieder konfrontiert –, dass es dabei schon zu großen Ungerechtigkeiten gekommen ist. Ich denke, da kann man jetzt anders urteilen und Gerechtigkeit schaffen. Man darf ja nicht vergessen, dass es in Österreich ungefähr 700 000 Lebenspartnerschaften gibt, die von diesem Gesetz betroffen sind.

Das Thema Erben und Pflegen durch Angehörige ist schon angesprochen worden. Es geht ja um das Thema Pflegen innerhalb der Familie, und es werden jetzt die Men­schen berücksichtigt, nämlich ungefähr 320 000 in Österreich, die sich um ihre Angehörigen pflegend kümmern. Drei Viertel dieser Angehörigen sind Frauen. Es ist also eine gesetzliche Änderung, die vor allen Dingen Frauen betrifft. Alle, die je einen Menschen gepflegt haben oder die aus ihrer eigenen Familie wissen, wie so eine Pflegeleistung aussieht, wissen auch, wie aufopfernd, wie zeitaufwendig und was für eine menschlich wertvolle Arbeit das ist, die man sich nur wünschen kann. Ich glaube, das Pflegesystem und das Älterwerden würde in diesem Staat nicht so funktionieren, gäbe es diese pflegenden Angehörigen nicht.

Das soll nun auch gesetzlich durch ein Pflegevermächtnis in das Erbrecht eingehen. Wir wissen, es handelt sich zumeist um die Töchter, um die Schwiegertöchter oder um sonstige nahe Verwandte. Dieses Pflegevermächtnis kann dann entstehen, wenn die Pflege zumindest in den letzten drei Jahren erfolgt ist und dafür im Durchschnitt mehr als 20 Stunden im Monat aufgewendet wurden. Wir wissen, dass es meist viel, viel mehr Stunden sind. Ich denke, es ist einfach ein Gebot der Stunde und der heutigen Situation, dass das jetzt im Erbrecht dezidiert berücksichtigt werden soll.

Insgesamt möchte ich feststellen, dass das Erbrecht den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in weiten Bereichen Rechnung trägt. Natürlich kann man immer sagen, es ist zu wenig und da und dort sollte man noch weiter gehen, aber es spricht ja nichts dagegen, dass man in einigen Jahren eine weitere Novelle macht. Von der SPÖ wird das Gesetz jedenfalls gern unterstützt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.42

 


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