BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 133

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Delikt von 50 000 auf 300 000 € anzuheben, da sind wir schon fast in der Diversion drinnen, Herr Bundesminister! Will man das tatsächlich? Stellen Sie sich vor: Irgend­einer macht einen Schaden um 300 000 €, und Sie nehmen zur Kenntnis, der geht mit einer Diversion nach Hause! Ist es das, was dieses Gesetz uns hier weismachen will?

Oder eine Aufweichung des Suchtmittelgesetzes? – Ich darf erinnern an den § 13 Abs. 2a, der da sagt: Der Kauf und der Besitz sollen grundsätzlich nicht mehr strafbar sein, wenn jemand mit Suchtmitteln für sich selber oder jemand anderen ohne Gewinnabsicht angetroffen wurde, aber sicherheitshalber möge man der Bezirks-verwaltungsbehörde die Daten übermitteln, weil es ja aus Gesundheitsgründen erfor-derlich sein könnte, dass man eine gesundheitliche Überprüfung durchführt.

Zu dieser Bestimmung gibt es übrigens schwere Bedenken des Datenschutzrates, der in seinem Erkenntnis vom 27. April gemeint hat, dass es sich da um einen schweren Eingriff in den Datenschutz für den jeweiligen Betroffenen handelt, und in seiner Stellungnahme festgehalten hat, dass das in dieser Form rechtlich höchst bedenklich sei. Das hat man nicht zur Kenntnis genommen, der Wortlaut wurde einfach so in diese Regierungsvorlage übernommen.

Die zweite Geschichte, die da fast genauso schwer wiegt – wobei man nicht weiß, ob es schwerwiegender ist oder auch nicht –, ist die politisch motivierte Anlassge­setz-gebung, die mehrmals in diesem Gesetz vorkommt.

Also wenn man sich allein die Neufassung des Verhetzungsparagraphen anschaut, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass man offensichtlich einen politisch-kritischen Mitbewerber mundtot machen möchte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ist so!

Auf der anderen Seite unterstützt man politisch gesteuerte und oft auch sehr gewalt­bereite Randgruppierungen mit der Streichung oder Herabnivellierung von Straftaten, beispielsweise durch die Streichung des § 281: „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze“. Den brauchen wir heute offensichtlich nicht mehr, es kann eh jeder machen, was er will, offensichtlich ist das die Intention der Regierung. Oder: bei der „Sprengung einer Versammlung“ eine Aufweichung der Strafbestimmungen. Das brauchen wir heutzutage auch nicht, weil jeder heute beispielsweise den Akademikerball oder jede andere Veranstaltung stören kann, wie er will, dann noch marodierend durch die Innenstadt ziehen, Millionenschaden anrichten – alles in Ordnung in dieser Republik! Wenn das Ihre Intention zu diesem Gesetz ist, dann gute Nacht, Österreich, kann ich nur sagen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aber die Krone setzen dem dann Gesetze auf, die offensichtlich nur der politischen Intention von einigen wenigen – ich möchte gar nicht sagen: Betroffenen –, einigen wenigen Hochdenkern aus der Leistungszentrale der SPÖ entspringen; Stichwort: Po-Grapsch-Paragraph. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Das ist wohl eine Verletzung der Würde, die jetzt schon geahndet hätte werden können oder noch immer geahndet werden kann. Dem gibt man Raum, in einem eigenen Paragraphen festgemacht zu werden, und auf der anderen Seite ist Ihnen ein Berufs­verbot für Pädophile – zu dem ich nachher noch kommen werde – nicht wert, als eigener Paragraph aufgenommen zu werden. Das ist eigentlich das Schlimme an diesem Gesetz.

Sektionschef Pilnacek sagte: Na ja, ein Berufsverbot ist ja auch im Rahmen der jetzigen Gesetzgebung möglich, da brauchen wir keinen eigenen Paragraphen! – Das hat er vorgestern im Ausschuss gesagt. Das Gleiche könnte ich auch da sagen: Der Po-Grapsch-Paragraph ist auch jetzt im Rahmen der Schädigung der Würde beinhaltet. – Nicht, dass ich es gutheiße! Es soll schon jeder bestraft werden, der die


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