BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 134

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

weibliche Integrität nicht zur Kenntnis nimmt, aber dass man auf der einen Seite für eine Verletzung der Würde – wenn auch eine zu ahnende, da bin ich bei Ihnen – einen eigenen Paragraphen macht, aber sagt, für Pädophile brauchen wir keinen eigenen Paragraphen (Bundesrätin Kurz: Weil es schon ein Gesetz gibt!), denn da regeln wir das irgendwie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die wir eben haben, das ist eine Ungleichgewichtung, bei der mir nicht schlüssig ist, warum das im Gesetz so ist. (Bundesrätin Kurz: Das ist falsch!) Und das ist auch schwer zu hinterfragen; vielleicht können Sie mir dann eine Antwort geben, Herr Bundesminister. (Bundesminister Brandstetter: Gerne!)

Es gibt leider viele solche Beispiele, die ich Ihnen da noch aufzählen kann (Bun­desrätin Kurz: Nein, bitte nicht! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling), aber drei Sachen möchte ich noch ganz besonders in den Vordergrund rücken.

Zum einen ist das die Neudefinierung mit dem Begriff „nicht bloß geringfügiges fortlaufenden Einkommen“ für die Gewerbsmäßigkeit. Diese 400-€-Grenze ist rechtlich im praktischen Polizeidienst kaum nachvollziehbar oder kaum sichtbar zu machen. Die Problematik ist: Habe ich einen mit einer großen Menge, dann ist das ohnedies kein Problem. Wenn ich, um ein Beispiel zu nennen, ein Kilo Kokain hernehme, da kann ich alles nachrechnen. Da kann ich wahrscheinlich das Einkommen für die kommenden zehn Jahre berechnen.

Problematischer schaut das schon beim kleinen Straßendealer aus, der in der Verteilungskette oder in der Suchtgiftproblematikkette wohl das schwierigste und größte Bindeglied ist, wobei, wenn man den aus dem Verkehr zieht, dies wohl das effizienteste Mittel in der Drogenbekämpfung wäre. (Bundesrätin Kurz – auf die Lampe am Rednerpult weisend –: Es blinkt!) Da tue ich mir mit dieser Einkommensgrenze, damit, diesen Nachweis zu erbringen, mit dem Jahreseinkommen, Monatseinkommen, wie das hier in dem Gesetz auch festgeschrieben ist, sehr hart. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Ich denke, da wird es wahrscheinlich wohl weniger Erfolge geben, ganz einfach deswegen, weil man vom Gericht her sagt – und da schließt sich wieder der Kreis zum ersten Punkt –: Kein schweres Delikt! Ein kleines Delikt, den brauchen wir nicht einzusperren, wir haben eh keinen Platz! – So nach dem Motto schließt sich hier wieder der Kreis. (Bundesrätin Kurz: Es blinkt!)

Die zweite Sache habe ich schon im Ausschuss moniert – das war auch eine besonders nette Geschichte –: Zwangsehe. – Eine Supersache! Das war immerhin ein Antrag von uns im Jahr 2007, der von Ihnen damals im Nationalrat noch abgelehnt wurde, mittlerweile aber aufgegriffen wurde – danke, Herr Minister, das ist eine gute Sache. Das gehört sich nicht, da bin ich schon bei Ihnen. Aber die Zwangs­verpartnerung, das ist ein Widerspruch in sich, den muss mir einmal einer erklären. In jedem Kulturkreis ... (Bundesrat Schennach: Das haben wir aber ausführlich diskutiert im Ausschuss!) – Na, passen Sie auf! Ja, Sie waren eh dabei! Die anderen dürfen auch mitlachen, Herr Kollege Schennach. Wir waren sehr erheitert im Ausschuss; die an­deren dürfen auch mitlachen. (Bundesrat Schennach: Aber das ist ja erklärt worden! Ist das so schwer zu verstehen? – Bundesrat Todt: Ja! Es ist einfach so schwer! Er wird es nie verstehen! – Bundesrat Schennach: Weil er sagt, es soll erklärt werden: Es ist erklärt worden, aber es nützt ja nichts!)

In jenen Kulturkreisen, wo das vorkommt mit der Zwangsehe, ist Homosexualität in der Regel eine verpönte Angelegenheit, in vielen Staaten sogar unter Strafe gestellt. Wenn ich jetzt sage, das – nämlich eine homosexuelle Verbindung von zwei Menschen – kommt in diesem Kulturkreis gar nicht vor, warum findet sich das dann in unserem Gesetz? – Eine interessante Geschichte! Eigentlich ein Widerspruch in sich. (Bundesrätin Kurz: Häh? Kennt sich einer aus?) Da haben sich wahrscheinlich die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite