linken Gutmenschen gegenseitig überholt, und dann ist diese Gesetzesbestimmung zustande gekommen. Ein ideologisches Hoppala, ein gesetzlicher Nonsens, ist so.
Und die letzte Sache, die mir so ... (Bundesrat Stadler: Du hast gesagt, das wird zum Erheitern, aber es hat noch keiner gelacht!) – Weil du nicht aufgepasst hast. Dann musst du ein bisschen mehr aufpassen, dann kommst du auch mit. (Bundesrätin Kurz: Die Zeit ist überschritten! – Bundesrätin Grimling: Die Redezeit ist überschritten! Das ist jetzt die Schmerzgrenze! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die letzte Sache, auf die ich noch zu sprechen kommen wollte, ist diese Geschichte mit den Pädophilen, die ich zuerst schon angekündigt habe. Es ist eigentlich eine Schande, dass wir, wie gesagt, Gesetze machen für den Fall von Verletzungen der Würde, aber kein Gesetz machen zum Schutz unserer Kinder. (Bundesrätin Zwazl: Das ist ja nicht wahr!) Und das ist das Problem. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Es gibt in diesem Gesetz, obwohl es von vielen Interessengruppen eingefordert wurde, keine Einschränkung betreffend die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für verurteilte Pädophile und Triebtäter. Das gibt es nicht. (Bundesrätin Kurz: Das ist ein Unsinn! – Bundesrätin Blatnik: ... Kinderrechtskonvention!)
Ich darf daher, Frau Präsidentin, ... (Bundesrätin Zwazl: Der darf doch nicht mit Kindern arbeiten!) – Na, wer sagt denn das? (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Wer sagt denn das? Wo steht das? Wo steht das im Gesetz? (Bundesrat Mayer: Der braucht einen Strafregisterauszug, und da steht das! Im Strafregisterauszug steht das drin! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn Sie heute jemand unangenehm und nicht gewollt berührt, ist er wegen § 106a, glaube ich, strafbar. Wenn heute einer sagt: Ich möchte als Pädagoge, obwohl ich vorbestraft bin, in der Kindererziehung mitarbeiten, wer hindert den daran? Außer wenn vielleicht irgendjemand sagt: Ich hätte gerne einen Strafregisterauszug. (Bundesrat Schödinger: Dafür gibt es ja den Strafregisterauszug! – Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Genau! Und wer kriegt den Strafregisterauszug, Kollege Schödinger? Wer? – Die Leiterin vom Kindergarten? Wenn die Leiterin vom Kindergarten einen Strafregisterauszug hat, dann ist sie eigentlich strafbar wegen Datenschutzverletzung. So schaut es aus!
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Können wir vielleicht ein bisschen ruhiger werden!?
Bundesrat Werner Herbert (fortsetzend): Nichtsdestotrotz – ich sehe schon, die Wahrheit tut weh, die eigenen Fehler auch – darf ich abschließend folgenden Antrag einbringen (Bundesrätin Kurz: Geh, bitte, kann man da etwas tun? Frau Präsidentin, ... ! – Unruhe im Sitzungssaal.)
Entschließungsantrag
der Bundesräte Herbert, Krusche und Kollegen betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraftätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, im Sinne des Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Artikel 1 und mit Artikel 5 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes ...“
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