BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 132

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; deswegen darf ich sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


15.52.48

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich diesem Themenbereich widme, möchte ich noch eine Sache loswerden. – Leider ist Bundesminister Schelling nicht mehr da, aber die Kollegin Winkler, die geht jetzt gerade hinaus. Beide haben sich beim vorigen Tagesordnungspunkt über den öffentlichen Dienst mokiert. (Zwi­schen­ruf des Bundesrates Stadler.)

Als Personalvertreter darf ich nicht nur von meiner Seite aus, sondern auch namens meiner Fraktion dem öffentlichen Dienst meine Hochachtung aussprechen. (Bundesrat Stadler: Jetzt hör aber auf! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes, egal, in welchem Bereich, leisten hervorragende Arbeit! Ich möchte das hier noch einmal festhalten! (Beifall bei der FPÖ. Bundesrat Stadler: Ausnahmsweise hast du jetzt einmal recht!)

Aber weil Sie sich gerade so echauffieren: Frau Kollegin Winkler hat den Begriff Endlösung – einen zeithistorisch sehr nachteilig behafteten Begriff – in den Mund genommen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wo war da der Aufschrei der Entrüstung? Stellen Sie sich vor, einem Freiheitlichen wäre das passiert, unabsichtlich! (Bundes­rätin Winkler: Das habe ich nicht gesagt!) Aber bei Ihnen ist so etwas in Ordnung. Ich stelle fest: Alles in Ordnung in dieser Republik, solang es SPÖ und ÖVP wohlgefällig zur Kenntnis nehmen! (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. Vizepräsidentin Posch-Gruska gibt das Glockenzeichen.) In diesem Sinne darf ich ...

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Am Wort ist jetzt Herr Bundesrat Herbert!

 


Bundesrat Werner Herbert (fortsetzend): Nur keine Entrüstung, Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Solange es euch gefällt, ist alles möglich. Wehe, wehe, man kritisiert da in den heiligen Hallen des Parlaments SPÖ und ÖVP, die Regierungsfraktionen! – Unglaublich! (Bundesrätin Zwazl: Lies das Protokoll nach, das hat sie nicht gesagt!) – Frau Präsidentin, bitte!

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Kollegin Zwazl, bitte! – Wir sind jetzt beim Strafrechtsänderungsgesetz.

 


Bundesrat Werner Herbert (fortsetzend): Gut, zum Strafrechtsänderungsgesetz. Wenn man dieses Gesetz durchliest und es auf sich wirken lässt, dann stößt man auf zwei Erkenntnisse, aber eigentlich weiß man nicht so genau, welche Erkenntnis, die einem da eingeht, mehr getrieben hat: War es die Erkenntnis, dass man allgemein Straftaten relativieren wollte, aus welchem Grund auch immer? Ich kann mir nur vorstellen, dass die Häftlingszahl einfach zu groß ist und man nicht mehr Häftlinge haben will, weil man ganz einfach nicht weiß, wo man sie unterbringen soll.

Ich sehe, dass eine Herabsetzung der Strafrahmen in oft nicht unwesentlichem Ausmaß Ziel dieses Gesetzes ist, dass eine Anhebung der Wertgrenzen bei schweren Delikten von 50 000 auf 300 000 € erfolgt. Also eine Wertgrenze bei einem schweren


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