ungleich gewichtet worden ist und aus unserer Sicht auch sehr ungleich und ungerecht judiziert wurde. – Ich denke, insgesamt zeichnet sich diese Reform des Strafrechtes durch eine neue zeitgemäße Balance zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten beim Strafrahmen aus, und eine Reform in diese Richtung war längst überfällig.
Die Richtung ist klar: Vermögensdelikte werden tendenziell leichter bestraft, Gewaltdelikte werden strenger geahndet. Und es ist schon gesagt worden, dass Delikte gegen Leib, Leben und Gesundheit einfach im Mittelpunkt unserer Betrachtungen und auch der juristischen Verfolgbarkeit stehen sollen, denn das ist weder durch Geld wiedergutzumachen noch ungeschehen zu machen, während das bei Vermögensdelikten durchaus möglich ist.
Meine Vorrednerin, Kollegin Schreyer, hat schon darauf hingewiesen: Es ist ganz klar, dass für mich als Frauenpolitikerin, die sich seit Jahrzehnten dafür einsetzt, der Punkt in dieser Novelle, der die Selbstbestimmung der Frau betrifft, besonders erfreulich ist, keine Frage! (Beifall der Bundesrätin Blatnik.)
Es ist dies eine langjährige Forderung der SPÖ-Frauen, aber auch vieler anderer Frauenorganisationen, auch der Grünen beziehungsweise aller Frauenorganisationen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben: Opfer sexueller Gewalt wissen nun endlich, dass das Recht auf ihrer Seite steht und dass sich das nicht mehr nur auf die Arbeitswelt bezieht, sondern auch auf alle anderen Lebensbereiche.
Es wird nun eindeutig klargestellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt ist und auch niemals sein wird. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass jede unerwünschte und entwürdigende Berührung nicht zulässig ist. Wenn man Nein sagt, dann heißt das Nein, denn jeder Mensch – jeder Mensch! –, also Frauen und Männer, haben das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, und dazu zählt nun einmal jeder Körperteil.
Aufgrund der zusätzlichen Regelung und Verstärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wird es – das habe ich schon gesagt – nunmehr eben reichen, Nein zu sagen, egal, ob das Wort geäußert wird oder die Ablehnung durch andere, nonverbale Formen des Nein-Sagens geschieht, die es ja auch gibt. Und das ist wirklich ein großer Erfolg für die betroffenen Frauen, die sich sonst niemals hätten wehren können oder das nicht beweisen hätten können!
Sonstige Verbesserungen für Frauen gibt es auch im Zusammenhang mit dem Gewaltschutz, nämlich durch die Stärkung der Opferrechte bei Diversion. Es wurden Erschwernisgründe bei Gewalttaten in der Familie eingeführt. Auch das Verschlepptwerden ins Ausland zum Zweck der Zwangsverheiratung oder Cyber-Mobbing werden Straftatbestände. Außerdem erfolgt auch eine Erhöhung der Strafen für qualifizierte Körperverletzungen. Das betrifft zum Beispiel – und das ist auch ein Frauenthema – die Genitalverstümmelung.
Ich bin davon überzeugt, dass in vielen neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch die Selbstbestimmung und die sexuelle Integrität der Frauen verbessert werden, und das finde ich äußerst erfreulich, denn das war in der Vergangenheit nicht leicht oder gar nicht durchzusetzen.
Allerdings möchte ich mich in diesem Zusammenhang doch auch noch bei unserer Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek für ihre Hartnäckigkeit bedanken, denn sie war schlussendlich diejenige, die bei Ihnen, Herr Justizminister, nicht lockergelassen und damit diese Bestimmungen in diesem Gesetz überhaupt erst möglich gemacht hat. – Vielen Dank, Frau Ministerin! (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt aber auch noch andere Punkte, zum Beispiel die Ausweitung der Erschwernisgründe, was auch gut ist: Unmündige Opfer von Gewalt erleben ja eine immense
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