BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 140

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herunterzuwürdigen, und das ist noch viel schwerer nachzuweisen. Wir sind dies­bezüglich absolut nicht zufrieden damit, weil wir glauben, dass der Paragraf dadurch wirklich stark entschärft wurde.

Hauptsächlich möchte ich aber auf einen Punkt eingehen, dem wir zustimmen und den wir sehr gut finden, nämlich die Einführung der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung, den in den Medien und in der Öffentlichkeit so stark und kontrovers diskutierten Po-Grapsch-Paragrafen. – Sexuelle Belästigung war ja auch bisher ein Straftatbestand, nur waren eben Po und Oberschenkel nicht mit einbezogen.

Die Polemik, mit der darüber in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, ist ja unfassbar ge­we­sen! Es wurden Befürchtungen geäußert, dass nicht einmal mehr straffrei miteinander getanzt werden kann, dass zufällige Berührungen in der überfüllten U-Bahn jemanden zum Straftäter oder zur Straftäterin machen könnten. Das reichte bis hin zu Eheanbahnungstipps durch einen Abgeordneten. – Ich könnte jetzt noch weiter davon erzählen, die Zeitungen waren voll mit Berichten über diese Diskussion.

Der wesentliche Punkt ist aber: Während das Strafgesetzbuch vor Beleidigungen schützt – ich erspare mir hier die Aufzählung von Tiernamen und Ausdrücken aus dem erweiterten Wiener Wörterbuch –, schützt es derzeit noch nicht davor, mich gegen sexuelle Belästigung im erweiterten Bereich zu schützen. Damit dies geschieht – und das ist eigentlich der Punkt –, muss nämlich laut § 218 die Ermächtigung zur Verfol­gung des Täters oder der Täterin durch die belästigte Person erfolgen, es handelt sich also um ein Ermächtigungsdelikt. Wenn ich die Berührung also nicht als Belästigung, sondern sogar als erwünscht empfinde, dann bleibt alles beim Alten. Wenn eine Person, egal ob Mann oder Frau, sich aber sexuell belästigt fühlt, dann soll sie das Recht haben, sich zu schützen und zu wehren und den bestmöglichen Schutz zu erhalten.

Damit wäre ich schon beim letzten Punkt, nämlich einer Bemerkung zum Kollegen von der FPÖ, Herrn Herbert: Bei deiner Aufzählung von vorhin hat sich sehr schön der Unterschied zwischen Neid und Missgunst gezeigt.

Neid ist, wenn man sagt: Da gibt es einen Paragraphen, mit dem Po-Grapschen und sexuelle Belästigung geahndet werden, das wollen wir auch in Bezug auf Themen, die uns wichtig sind! – Das ist sehr positiv.

Was du allerdings gebracht hast, ist Missgunst, nämlich dass man sagt: Wenn das, was wir wollen, nicht geschützt wird, dann soll auch alles andere nicht geschützt werden! – Das ist ein Beispiel für die typisch destruktive Politik der FPÖ, und das kann es einfach nicht sein! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.21


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


16.22.04

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Frau Präsidentin! Ich bin froh darüber, dass es immer mehrere Rednerinnen und Redner zwischen mir und jenen der FPÖ gibt, denn jetzt kann ich mich wieder auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist.

Aus meiner Sicht beziehungsweise aus unserer Sicht gibt es in dieser Straf­rechtsreform viele Neuerungen, um das Strafrecht einfach zeitgemäßer zu gestalten. Etwas ist von Kollegen Fürlinger schon erwähnt worden: Wir wissen schon lange – und es wurde auch schon lange darüber diskutiert –, dass im Hinblick auf Attacken und Angriffe auf Leib und Leben einerseits und auf Vermögensdelikte andererseits sehr


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