Insgesamt, meine Damen und Herren, ist diese Strafrechtsreform ausgewogen, eine Modernisierung, die seitens der ÖVP-Fraktion selbstverständlich unterstützt wird.
Lassen Sie mich bitte noch ein Schlusswort finden, da ich der einzige Redner der Fraktion bin. Zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei fällt mir nur ein altes lateinisches Sprichwort ein: Bis repetita non semper placet, haben die alten Lateiner gesagt. Die oftmalige Wiederholung gefällt nicht immer. Sie kommen mit einem Thema, das in schöner Regelmäßigkeit immer wieder kommt, und verkaufen uns dieses Thema sozusagen zum Schutz der Kinder immer wieder. – Selbstverständlich sind unsere Kinder zu schützen, selbstverständlich gibt es nichts Schwierigeres als jene Straftäter, die Sie hier beschreiben, aber eines möchte ich Ihnen noch einmal sagen: Ein Berufsverbot, das das Parlament qua Gesetz ausspricht, halte ich für völlig verfehlt. (Bundesrat Herbert: Das gibt es aber schon bei den Beamten!) Wir haben eine viel, viel bessere – Herr Kollege, lassen Sie mich ausreden, ich habe Sie auch nicht unterbrochen! –, wir haben eine viel, viel bessere Methode. Wir haben Richterspruch ... (Bundesrätin Mühlwerth: Es hat aber auch bei ihm Zwischenrufe gegeben!) – Ich habe kein einziges ... (Bundesrätin Mühlwerth: Bei euch seid ihr immer gleich Mimöschen!)
Gestatten Sie, Frau Fraktionsvorsitzende: Ich hätte jeden Grund gehabt, ständig dazwischenzuschreien bei den Ausführungen Ihres Redners. Ich habe es nicht getan und nehme daher für mich in Anspruch, dass ich auch nicht unterbrochen werde. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Aber es ist mir ein Vergnügen, mit Ihnen zu kommunizieren, auch von hier heraußen.
Was übrig bleibt, ist, dass wir durch Richter gesichertes Recht haben, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. (Bundesrätin Kurz: Genau!) Wir haben die gesetzliche Möglichkeit, dieses Berufsverbot zu verhängen. (Bundesrat Herbert: Bei den Beamten gibt es das schon!) Ich glaube aber, dass der Richter, der mit dem Fall beschäftigt ist, der unter Sachverständigen-Gutachten-Beihilfe darüber zu judizieren hat, ob diese Maßnahme gesetzt wird oder nicht, der Richtige ist, und nicht wir hier, indem wir nicht fallbezogen pauschal über alle drüberurteilen. Das werden wir nicht zusammenbringen, ich halte das für nicht gut. Glauben Sie mir: Das Gesetz ist in diesem Fall ausreichend. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.18
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
16.18
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe KollegInnen! Wir werden der Strafgesetzbuch-Reform nicht zustimmen. Wir finden die Änderungen zwar nicht schlecht, einige finden wir sogar sehr, sehr gut, aber alles in allem ist die Strafgesetzbuch-Reform für uns einfach nicht weitreichend genug.
Es stimmt für uns oft die Verhältnismäßigkeit bei den Strafrahmen nicht, das zieht sich durch die gesamte Novelle.
Ein weiterer Punkt, der viel weiter hätte gehen sollen, ist die Entschärfung der Gewerbsmäßigkeit.
Bei der Verhetzung sind wir genau gegenteiliger Meinung wie Kollege Herbert von der FPÖ: Wir sind der Überzeugung, dass sie durch die Änderungen entschärft worden ist. Bei der Verhetzung wurde zwar die Personengruppe verkleinert, im Internet ist das aber nicht das Problem. Wir haben ein massives Problem damit, dass der bisher geltende Vorsatz auf Verhetzung ersetzt wurde durch die Absicht, die Menschenwürde
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite