BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 142

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Erschütterung und den Verlust ihres Vertrauens, wenn es Gewalt in besonderen Nahebeziehungen, wie zum Beispiel in der Familie, gibt. Das wird jetzt im Straf­gesetzbuch als Erschwernisgrund anerkannt.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch erwähnen: Sexting wird jetzt als Teil der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen entkriminalisiert, natürlich ohne dass dabei die Gefahr von Cyber-Mobbing verharmlost wird. Die Grenzen in diesem Bereich verschwimmen manchmal etwas, und daher wird jetzt unterschieden zwischen primären und sekundären Sexting, und dadurch wird gewährleistet, dass die Kids das veröffentlichen können, was sie veröffentlichen wollen, dass aber gleichzeitig ihre Intimsphäre durch das Verbot der Weiterverbreitung durch andere geschützt wird. – Ich denke, das ist wichtig! Allerdings muss man den Kindern und den Jugendlichen auch beibringen, dass sich das so verhält. Ich nehme an, alle hier wissen, dass ich seit vielen Jahren Lehrerin bin, und in diesem Zusammenhang meine ich: Es wird auch an den Schulen liegen, das den Kindern und Jugendlichen in entsprechender Art und Weise zu vermitteln.

Ein Thema, das auch verstärkt beinhaltet ist, ist Cyber-Mobbing. Auch das ist mir sehr wichtig, denn wir alle wissen von tragischen Fällen durch Cyber-Mobbing vor allem auch bei Jugendlichen, in denen das bis zum Selbstmord geführt hat. Das sind wirklich ganz schlimme Dinge! Daher muss den Jugendlichen beigebracht werden, was sie durch solche Cyber-Mobbing-Fälle anrichten, die letztlich tragisch enden können.

Die Neugestaltung oder Neuformulierung betreffend gefährliche Drohung hängt in weiten Teilen auch damit zusammen, und auch der Verhetzungsparagraph ist ein wesentlicher Schritt, um Menschen mehr Schutz bieten zu können.

Ich denke, insgesamt kann man sagen: Es ist natürlich nicht alles beinhaltet. Eine Strafgesetzbuchänderung ist insgesamt ein Kompromiss, auch weil es bei manchen Gesetzen ja ideologische Hintergründe gibt. Das ist einfach so. Es handelt sich dabei um gesellschaftliche Übereinkünfte, und das ist auch gut so. – Wir sind jedenfalls der Meinung, dass letztlich ein guter Kompromiss herausgekommen ist.

Zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen sage ich nichts mehr, denn Kollege Fürlinger hat schon alles dazu gesagt, was es dazu zu sagen gibt.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage jedenfalls zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.28


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Krusche. – Bitte.

 


16.29.03

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir werden dieser Gesetzesvorlage jedenfalls nicht zustimmen.

Nachdem es bei Kollegen Herbert so viel Aufregung gegeben hat, will ich nur noch einmal in aller Kürze die wesentlichen Punkte, die uns bei diesem Gesetz auffallen, herausstreichen.

Wir haben nicht gesagt, dass alles schlecht ist. Wir befürworten grundsätzlich die Ver­besserung der Ausgewogenheit zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben sowie auch gesetzliche Maßnahmen gegen Zwangsheirat, und auch Maßnahmen gegen Cyber-Mobbing finden durchaus unsere Zustimmung.

Wesentliche Kritikpunkte ergeben sich hingegen etwa im Hinblick auf die Wertgrenzen bei den Vermögensdelikten. Das hat der Kollege ja schon kurz gesagt. Es kommt zu


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