BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 143

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Erhöhungen auf 5 000 beziehungsweise 300 000, und ursprünglich waren sogar 500 000 geplant. Das erscheint uns einfach als zu hoch!

Auch in die falsche Richtung geht die Aufweichung der Vorschriften betreffend Drogen und Cannabis. Auf der einen Seite werden wir heute später noch das Rauchen verbieten, in diesem Bereich weichen wir hingegen unsere Bestimmungen immer mehr auf. – Ich habe auch in Gesprächen mit vielen Exekutivbeamten und Polizisten festgestellt, dass bei sehr vielen Beamten große Frustration herrscht, und dem wird dadurch weiter Vorschub geleistet. Die Beamten fragen sich nämlich: Wozu kümmere ich mich überhaupt noch um diese Leute im Grazer Stadtpark? Wir verhaften sie zwar, aber ein paar Stunden später werden sie ohnehin wieder freigelassen! (Bundesrätin Kurz: Es bringt auch nichts, wenn sie im Gefängnis sitzen!) Es geschieht nichts, weil die Justiz nicht dagegen einschreitet. – Das geht also in die falsche Richtung!

Im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht will ich mich nicht mit dem Po-Grapsch-Paragraphen befassen. Diese Diskussion ist mir zu lächerlich! Etwas verwunderlich dabei ist allerdings die Unterscheidung zwischen leichten und schweren Folgen von Sexualdelikten. Gerade in diesem Bereich treten nämlich Folgen oft nicht sofort nach dem begangenen Delikt beziehungsweise nach der Tat auf, sondern oft erst auch Jahre später. Im Hinblick darauf frage ich mich, wie diese Folgenabschätzung vom Gericht dann durchgeführt werden soll!

Letztlich möchte ich noch einmal dafür plädieren, dass man dieses von uns geforderte Berufsverbot für pädophile Täter nicht in einen Topf mit irgendwelchen anderen Straftaten werfen kann. Erstens ist das betreffend Beamte – das wurde eh schon ge­sagt – bereits gesetzlich verankert, und ich glaube, Herr Fürlinger, bei Rechtsanwälten gibt es das auch. (Bundesrat Fürlinger: Ja, auch!)

Wir haben es in diesem Zusammenhang mit einer besonders verwerflichen Form der Kriminalität zu tun, die, wie ich einmal sagen möchte, auch aus einer Krankheit heraus getrieben ist. (Bundesrätin Kurz: Das muss nicht sein!) Die Täter sind doch zumindest in ihrem Sexualverhalten sehr gestört, und wir wissen auch, dass gerade Pädophile sich oft auch gezielt Berufe aussuchen und in Tätigkeitsfelder drängen, in denen sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Deshalb sollte man das Ganze sehr wohl etwas differenzierter betrachten und nicht einfach sagen, dass es eh irgendwelche Möglichkeiten gibt, das zu ahnden.

Wir wissen von der großen Rückfallquote bei solchen Tätern, und daher glaube ich, dass unsere Kinder und Jugendlichen es uns schon wert sein müssten, dass wir diesbezüglich klare Regelungen auch im Strafgesetz einführen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.33


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Winkler. – Bitte.

 


16.33.36

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Minister! Ich möchte mich nur noch einmal ganz kurz zu Wort melden und mich auf diesen Entschließungsantrag beziehen und unumwunden sagen: Die Thematik, über die wir hier sprechen, ist eine schreckliche. Aber ich denke, wir haben tolle gesetzliche Rege­lungen, mit denen jetzt schon vorgesehen ist, dass ein Richter in seinem Spruch im Falle einer Verurteilung auch ein Berufsverbot als zusätzliche einschränkende Maß-nahme aussprechen kann, und deswegen meine ich, dass wir das, was vorgeschlagen wurde, nicht brauchen.

 


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