BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 144

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Gestatten Sie mir aber auch noch einen einzigen Seitenhieb. – Herr Kollege Herbert, ich entschuldige mich jetzt hier in aller Form für meine Wortwahl. Ich hoffe aber, dass Sie sich in der Pause auch bei mir entschuldigen, weil nämlich ganz genau zu erken­nen war, wie ich das Wort gemeint habe! (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.) Ich glaube, alle im Raum – bis auf Sie – wussten, dass ich nicht in faschistoider Weise den Ausdruck „Endlösung“ gebraucht habe, sondern damit auf eine endgültige Lösung im Hinblick auf einen noch nicht fertigen Zustand hinweisen wollte.

Für den Fall, dass Sie mir anderes unterstellen: Herr Herbert, ich entschuldige mich für die Wortwahl, die einem passieren kann. Wenn Sie im Laufe eines Gespräches noch nie ein falsches Wort verwendet haben, dann darf ich Ihnen coram publico meine Bewunderung dafür ausdrücken! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Aber Sie wissen, wie es gemeint war. Sie wissen es! Trotzdem stellen Sie sich hierher und unterstellen etwas. (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich stehe nicht an, mich hier zu entschuldigen und zu sagen: Das war nie so gemeint! Mit diesem Wort wollte ich auf einen noch nicht fertigen Prozess hinweisen. Aber ich warte auf Ihre Entschuldigung in der Pause, weil Sie auch wissen, dass ich es nicht so gemeint habe, wie Sie es mir unterstellen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Minister.

 


16.35.58

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich kurz fassen und sagen: Ich habe große Freude darüber, dass es gelungen ist, mit dieser Straf­rechtsnovelle doch sehr vieles umzusetzen, was ursprünglich von meiner Amtsvor-gängerin, Frau Kollegin Karl, initiiert wurde. Das muss ich auch sagen. Sie hatte rechtzeitig auch die Sensibilität dafür, dass man etwas Grundsätzliches in der Gewich­tung der durch das Strafrecht geschützten Rechtsgüter ändern sollte, indem man dafür sorgt, dass die Strafen bei den Gewaltdelikten in Relation zu den reinen Vermögens­delikten höher werden. Und damit hat sie völlig recht gehabt, und das macht auch Sinn.

Es macht Sinn, zu erkennen, dass diese Novelle auch darauf beruht, dass wir einfach die Sensibilität für immaterielle Rechtsgüter erhöhen wollen. Diese sollen besser geschützt werden. Rechtsgüter, deren Beeinträchtigung gerade mit reiner Geldleistung nicht ausgeglichen werden kann, sollen hier speziell einen besseren Schutz bekommen. Und das macht Sinn.

Sie alle werden das Lied vom Wolfgang Ambros kennen: „Net olles, wos an Wert hot, muas a an Preis hobn.“ – Darum geht es auch, nämlich um die Sensibilität für die Ver­letzung immaterieller Rechtsgüter. Letztere soll damit auch eine andere Gewichtung bekommen.

Das kann man in aller Kürze auch an einigen Beispielen festmachen. Ich folge in der Argumentation jetzt der Reihenfolge, die Kollege Herbert gewählt hat.

Er hat gemeint, dass aus seiner Sicht diese Novelle dadurch geprägt ist, dass man allgemein die Straftaten relativieren würde und Häftlingszahlen reduzieren wolle. – Ich sage Ihnen ganz offen: Durch die schärfere Reaktion bei Gewaltdelikten müssen wir natürlich erwarten, dass die Häftlingszahlen sicherlich nicht sinken werden! Ich erwarte das jedenfalls nicht!

 


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