BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 145

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Dann haben Sie gemeint, dass allein die Anhebung von 50 000 € auf 300 000 € bei den Wertqualifikationen viel zu weit gehend sei. – Dazu muss man einmal ganz grund­sätzlich sagen: Wenn ich die Relation der Strafen zwischen reinen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten in die Richtung verschieben will, dass die Gewaltdelikte strenger bestraft werden, dann habe ich – und da wird mir sogar Kollege Herbert recht geben – grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Und zwar: Ich kann an den Strafdrohungen etwas ändern – das haben wir aber eben nicht getan! –, oder ich kann das über die Wert­qualifikationen tun, und diesen Weg haben wir gewählt, weshalb es aus meiner Sicht völlig in Ordnung ist, dass die Schwelle für eine Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe erst ab einer Wertqualifikation von 300 000 € beginnt.

Es gab auch Vorschläge betreffend ein höheres Ausmaß. Das muss man auch sagen. Letztlich haben wir aber, wie gesagt, einen durchaus sinnvollen Kompromiss gefunden, der auch auf breiten Konsens gestoßen ist, und das macht auch Sinn.

Noch einmal: Die Strafdrohungen bei den Vermögensdelikten wurden ja nicht reduziert. Wir haben nur die Wertqualifikationen entsprechend angehoben, um eben genau den Effekt zu erzielen, von dessen Sinnhaftigkeit ich überzeugt bin, nämlich dass wir die Strafen bei den Gewaltdelikten in Relation zu den reinen Vermögensdelikten auch entsprechend anheben können. – Das ist der Sinn des Ganzen, und man kann auch entsprechend dokumentieren, dass das Sinn macht.

Zweiter Punkt in der Reihenfolge dessen, was Herr Abgeordneter Herbert gesagt hat: Von einer Aufweichung des Suchtmittelrechts ist ja keine Rede! Worum geht es denn hier? – Es geht darum, dass wir bei suchtmittelabhängigen Tätern, die nur selbst süchtig sind und die nicht mehr als die eigene Ration sozusagen immer bei sich haben oder sich diese besorgen, seit vielen Jahren schon den Grundsatz vertreten haben – und das funktioniert auch –, dass das eine Angelegenheit ist, die bei den Gesund­heitsbehörden behandelt werden sollte. Diese Leute sollen zum Amtsarzt gehen müssen, und es soll versucht werden, sie von ihrer Sucht zu heilen.

Das ist nach wie vor der sinnvolle Weg. Nur: Was wir gemacht haben, ist, dass wir eine Zwischenstufe weggelassen haben, nämlich die, die darin besteht, dass es eine Unzahl von Leerakten bei den Staatsanwaltschaften gibt, die letztlich nicht weiter bear­beitet werden mussten, da die Behandlung durch die Gesundheitsbehörden funk­tioniert hat.

Das haben wir im Einvernehmen mit den Polizeibehörden so geregelt, dass diese völlig unnötigen Leerakten bei den Staatsanwaltschaften nicht mehr anfallen, sondern gleich die Gesundheitsbehörden entsprechend informiert werden, bei Aufrechterhaltung der Möglichkeit für die Polizei, weiter zu ermitteln.

Wenn Sie so wollen, lieber Kollege Herbert, ich sage Ihnen ganz offen: Was wir auch erzielen wollten, war in diesem Bereich eine Entlastung des öffentlichen Dienstes. Dagegen können Sie nichts haben, oder? Denn es war wirklich so, dass die Staatsanwaltschaften immer wieder über die vielen Hunderten Leerakten gestöhnt haben, die letztlich immer zu nichts geführt haben.

Daher macht es Sinn, wenn man diese vereinfachte Vorgangsweise wählt, bei Auf­rechterhaltung aller bisherigen Grundsätze. Das ist keine materielle Entkriminalisie­rung. Ich sage es noch einmal: Das ist nur eine Verwaltungsvereinfachung im Ablauf des Verfahrens. Und das macht absolut Sinn.

Was wir geändert haben, insbesondere im Bereich der Verhetzung, das ist keine politisch motivierte Anlassgesetzgebung. Ich darf nur daran erinnern: Der Platzsturm in Bischofshofen war Anlass dafür, sich zu überlegen, wie man diesen Tatbestand zielorientierter gestalten kann. Das ist, glaube ich, damit auch gelungen. Denn: Es ist


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