BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 146

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ein weiteres wichtiges Anliegen dieser Strafrechtsnovelle, dass wir mehr Rechts­sicherheit, mehr Rechtsklarheit schaffen. Das ist da auch eindeutig gelungen.

Das gilt auch für viele andere Bereiche, wie zum Beispiel – es ist hier schon erwähnt worden –, das Bilanzstrafrecht. Das ist auch ein Punkt, bei dem wir mehr Rechtssicher­heit, mehr Klarheit gebraucht haben, und auch das haben wir damit, glaube ich, verwirklichen können.

Wenn gesagt wird, dass die Sprengung einer Versammlung und die Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze jetzt nicht mehr strafbar wären und es hier möglich sein soll, im Zuge der Sprengung von Versammlungen Millionenschäden anzurichten, wie Sie gesagt haben, ohne dass etwas passiert, dann muss ich sagen: Das ist völlig unsachlich!

Wenn es zu Sachbeschädigungen kommt, habe ich natürlich den Tatbestand, und es wird weiterhin selbstverständlich entsprechend und konsequent vorgegangen. – Da werden Gespenster an die Wand gemalt, die einfach nicht wirklich realistisch sind.

Ja, und ich bekenne mich auch zur Nachschärfung des Sexualstrafrechts. Da geht es um die Verletzung der Würde, keine Frage. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die richtige Balance zu finden zwischen der notwendigen Nachschärfung einerseits und der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit andererseits.

Frau Bundesrätin Kurz hat völlig recht: Das ist ein wichtiger Punkt! Es ist vielleicht noch ein bisschen zu wenig gewürdigt worden, dass speziell der neue Tatbestand „Ver­letzung der sexuellen Selbstbestimmung“ ein ganz wichtiger Schritt im Zuge dieser Nachschärfung des Sexualstrafrechts war.

Ja, ich bekenne mich auch dazu, die sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, schon mangels Kavalier ist es kein Kavaliersdelikt. Ich glaube, es war gut und richtig, dass wir nach langen Diskussionen einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben.

Ich gebe Ihnen, Frau Bundesrätin Kurz, auch in dem Punkt recht, wo Sie gesagt haben, dass Sie die Hartnäckigkeit der Kollegin Heinisch-Hosek besonders lobend hervorheben wollen. Ja, da haben Sie auch recht! Es waren sehr ausführliche Diskussionen, aber letztlich ist es uns gelungen, einen Konsens zu finden, und das macht Sinn. Konsens gerade in diesem Bereich ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt.

Jetzt komme ich zum letzten Punkt, der auch von Herrn Bundesrat Herbert erwähnt wurde. Ich kann es nur noch einmal sagen, man muss es ständig wiederholen: Wir haben ausreichende Möglichkeiten, bei Pädophilen vorzugehen, wenn die Gefahr besteht, dass sie durch ihre berufliche Tätigkeit wieder straffällig werden könnten.

Für die, die es nachlesen wollen – ich will es nicht vorlesen, weil es zu lange dauert –: § 220b Strafgesetzbuch beinhaltet das. Wir haben das! Das ist 2013 erst neu geregelt worden. Das heißt, das Gericht hat die Möglichkeit, auch unbefristete Berufsverbote über Pädophile zu verhängen. Wir haben die Möglichkeit, auch mit entsprechenden Auskünften aus dem Strafregister sicherzustellen, dass jemand nicht mehr beruflich tätig sein kann in einem Umfeld, in dem er wieder rückfällig werden könnte.

Wir haben das unter gerichtlicher Kontrolle, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der Entschließungsantrag wäre meines Erachtens sogar höchst problematisch in Bezug auf seine EMRK-Konformität. Er dreht das irgendwie um. Er sagt generell Berufsverbot lebenslang, und wenn andere Umstände hervorkommen, dann soll das Gericht das wieder abändern.

Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Aber: Wissen Sie, was das eigentlich Zen­trale zu diesem Punkt ist? – Ich meine, wenn man Änderungen im Strafrecht fordert, dann sollte man das auf fundierten Material gestützt tun. Sie, Herr Bundesrat Herbert,


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