BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 147

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haben kein einziges Material, haben keine Statistik, haben keine Unterlagen, keine Dokumentation, keine Fälle, aus denen man ableiten könnte, dass unsere Regelung, wie wir sie haben, nämlich § 220b StGB, nicht ausreichen würde. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Das haben Sie nicht, und da muss ich Ihnen schon eines sagen: Wenn Sie darüber diskutieren wollen  (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Herbert. – Bundesrat Mayer: Das Gesetz spielt das vor!) – Wir haben, Herr Bundesrat Herbert, für diese Berufsgruppe, um die es geht, eine spezielle Regelung im § 220b StGB. Der können Sie entnehmen, dass damit jedenfalls bisher das Auslangen gefunden wurde.

Sie können mir keinen Fall nennen, der nicht durch diese Regelung ausreichend erfasst worden wäre, weil es den nicht gibt, und das bestreiten Sie dauernd. Im Nationalrat war es ja auch so, dort hat man ja auch genauso von der Argumentation Ihrer Partei her 

Sie malen Gespenster an die Wand (Bundesrat Herbert: Richtig!), so als gäbe es hier tatsächlich den Bedarf nach einer entsprechenden Regelung, den Sie mit nichts dokumentieren können. Dann haben Sie das Gespenst an die Wand gemalt, dann schießen Sie aus allen Rohren auf das Gespenst, mit Kanonen schießen Sie auf das Gespenst, so wie die Ghostbusters seinerzeit. (Bundesrat Herbert: Der Vergleich hinkt, Herr Bundesminister!) Aber ich sage Ihnen etwas: Sie können schießen, auf was Sie wollen, Sie können aus noch so vielen Kanonen schießen, es bleibt ein Gespenst, mehr ist es nicht. Es ist nicht sachlich fundiert, was Sie fordern, und das ist der wesentliche Punkt.

Schießen Sie weiter auf Ihre Gespenster! Es bleiben Gespenster. Ich werde mir erlauben, darauf hinzuweisen, dass es Gespenster sind. Mehr ist es nicht! Wir kennen die Vorgangsweise. (Bundesrat Herbert: Der Schutz unserer Kinder ist kein Ge­spenst!) Ja, es ist Ihnen unangenehm, mag sein, aber es ist nicht mehr. Ich sage es noch einmal (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, jetzt haben wir es schon gehört!): Wenn Sie fundiertes Material haben, wenn Sie Fälle haben, die dokumentieren, dass Ihr Anliegen einigermaßen nachvollziehbar ist (Bundesrat Krusche: Also es muss erst was passieren!), dann habe ich ja nichts dagegen. Aber so ist es eben nicht! (Bundesrat Krusche: Gibt es das Wort „Prävention“ in der Justiz nicht?)

Noch einmal: Es ist nicht sachlich fundiert! Mehr sage ich dazu nicht, da es einfach verlorene Liebesmüh und verschwendete Zeit wäre; das mache ich nicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Insgesamt kann ich daher nur sagen: Ja, es war ein hartes Ringen, es waren intensive, ausführliche Diskussionen, letztlich auch immer um die Eckpunkte Rechtssicherheit, Rechtsklarheit einerseits und höhere Strafen für die Verletzung immaterieller Rechtsgüter andererseits. Das, was herausgekommen ist, ist ein wirklich gut fundierter, gut begründeter Kompromiss. Ich freue mich darüber, dass er schon auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Heute haben auch Sie hier im Bundesrat die Möglichkeit, diesem vernünftigen Kompromiss Ihre Zustimmung zu erteilen. Er hätte es wirklich verdient. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.47


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Frau Bundesrätin Mühlwerth ist zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.47.53

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Ihr wollt das so! (Bundesrat Mayer: Wir wollen das so? Ihr redet 20 Minuten! – Bundesrat Herbert: 16 Minuten! – Bundesrat Mayer: 20 Minuten, Herr Kollege Herbert!) – 16, es waren 16 Minuten! (Bundesrat


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