BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 155

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Darauf habe ich ihm gesagt: Wir sind in derselben Situation. Insofern war das auch für ihn wertvoll. Ich gebe schon zu, lieber Marco, du bist gedanklich in der Entwicklung von übermorgen, mir und dem Kollegen Ostermayer ging es um die Ansprüche der Künstler von gestern und vorgestern. Tatsache ist, wir haben eine produktbezogene Abgabe. Ich weiß schon, die Leerkassettenvergütung geht ins Leere. Ich weiß nicht, wer das noch kennt, die Leerkassetten, Audio- und Videokassetten. Bei den Audio­kassetten waren das die Magnetbänder, die, soweit ich mich erinnere, ich selber noch mit Tixo kleben konnte, wenn es notwendig war. Das kennt ja keiner mehr. Das geht natürlich ins Leere, weil es keiner mehr kauft.

Wir haben nach wie vor die Reprographieabgabe auf die Drucker. Ich glaube auch nicht, dass die Tatsache, dass wir darauf eine produktbezogene Abgabe haben, dazu geführt hat, dass viele jetzt 60 Kilometer nach Bratislava gefahren sind, nur um einen Drucker dort zu kaufen und nicht in Österreich. Es ist einfach so, dass uns noch nichts Besseres als realisierbar erschienen ist, als diese produktbezogene Abgabe zu modernisieren, indem wir sie von den bisherigen analogen Speichermedien auf die digitalen Speichermedien, sprich Festplatten, übertragen. Das ist ein anderes Modell. Es ist das althergebrachte Modell, die Produktbezogenheit. Es gibt theoretisch Alter­nativen, die natürlich dann schon in die Richtung allgemeiner Abgabe gehen: Haus­haltsabgabe, GIS-Gebühren, was auch immer. Das muss man auch sagen.

Wir haben die Diskussion geführt, wir haben sie mit den Künstlern auch intensiv geführt. Tatsache ist, die Künstler haben hier einen Anspruch. Das ist von allen Gerichten, die dafür zuständig waren, auch festgehalten worden. Tatsache ist eben­falls, es ist auch ein Problem der Zeit. Ich meine, wir müssen einfach dafür sorgen, dass es jetzt rasch einen neuen und durchaus brauchbaren rechtlichen Rahmen für die notwendigen Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften gibt. Das, was wir festgelegt haben, sind auch Höchstgrenzen, die natürlich jetzt unterhalb dieser Höchst­grenzen ausverhandelt werden müssen. Ich glaube auch, dass es mit den Verwer­tungsgesellschaften möglich sein wird, gute Ergebnisse zugunsten der Künstler zu erzielen. Das hatten wir im Auge.

Aber wie schon gesagt wurde, wir müssen uns dem Thema weiter widmen. Wir haben die Richtlinie für die Verwertungsgesellschaften bis 2016 noch umzusetzen. Wir müssen uns auch dem Urhebervertragsrecht widmen. Selbstverständlich. Auch das soll nach dem Regierungsprogramm bis 2018 geschehen. Das tun wir auch gerne. Das Thema wird uns nicht loslassen. Ich schließe nicht aus, dass wir vielleicht in relativ kurzer Zeit über neue Entwicklungen in dem Bereich nachdenken müssen und dann allenfalls auch adaptieren müssen. Nur zum jetzigen Zeitpunkt, da sind wir uns wirklich sicher, ist dieses Gesetz das Beste, was man tun kann, um umzusetzen, was notwendig ist, nämlich die Ansprüche der Künstler möglichst rasch erfüllbar zu machen.

Abgesehen davon gibt es wirklich, und du hast dankenswerterweise darauf hinge­wiesen, eine klare Regelung für die freie Werknutzung im Bildungsbereich, das ist ganz wichtig. Wir haben, glaube ich, auch einiges an Regelungen mit hineingepackt, die wirklich brauchbar sind, sodass ich insgesamt denke, dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt macht schon Sinn. Manchmal ist es wirklich besser, einmal das Realisierbare gleich zu machen als ein vielleicht theoretisch vorstellbares moderneres Gesetz irgendwann einmal. Wir können da nicht mehr warten. Ich bin froh darüber, dass es in sehr konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Kollegen Ostermayer gelungen ist, letztlich im Interesse der Künstler und auch im Interesse der Bildungseinrichtungen das zu verwirklichen, was jetzt auf dem Tisch liegt. Ich glaube, man kann da wirklich mit gutem Gewissen zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.19

 


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