BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 154

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das zu sagen. Denn ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Kunstschaffenden zu einer nachvollziehbaren und rechtssicheren ange­messenen Vergütung kommen.

Dass es nicht so leicht ist, eine wirklich gerechte Basis zu finden, auch darüber, glaube ich, herrscht Einigkeit. Und dass es eine Materie ist, die in einer so schnelllebigen Zeit wie der unsrigen vielleicht schon nach Abschluss dieser Novellierung wieder neu dis­kutiert werden muss und auch permanent anzupassen ist – damit meine ich jetzt nicht wörtlich „ununterbrochen“, aber immer wieder –, das glaube ich auch.

Aber es gibt hier für mich eine Basis. Es ist klar, dass man über den Prozentsatz diskutieren kann, da hast du natürlich recht. Nicht jeder nützt das Internet auf diese Weise, ich zum Beispiel tue es nicht. Ich habe eine Festplatte und verwende sie nicht für Musikdownloads. Ich denke mir, bei einer Anschaffung trage ich als kunst­interessierter Mensch diese Werte durch meinen Kauf mit, und in einer technisierten Welt, wo die technischen Produkte einen angemessenen Preis haben, zahle ich die 6 Prozent bei Speichermedien und 11 Prozent bei Druckern, Kopierern und Scannern auch gerne mit. (Bundesrat Schreuder: Aber wenn man eine Mindestsicherung hat, wird das schon ganz viel kosten, nicht?)

Aber wäre es gerechter gewesen, wenn Haushalte zum Beispiel für einen Internet­zugang eine Abgabe abführen müssten? Wäre das gerechter gewesen? Ich weiß nicht, ob das die Antwort gewesen wäre. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Es ist wirklich sehr, sehr schwierig.

Ich glaube, es ist fachlich schon viel gesagt worden. Du bist eingegangen auf diese Film-Urheberrechte und so weiter. Ich brauche das nicht alles wiederholen. Aber ich glaube schon, dass man diese ganz schwierigen Parameter, die hier vorherrschen, gut unter einen Hut gebracht hat: KünstlerInnen, Verwertungsgesellschaft, Konsumenten und die Wirtschaft. Es ist oft schon sehr schwer, zwischen zwei Verhandlungspartnern einen Kompromiss zu erzielen, und je weiter der Kreis wird, desto schwieriger wird das.

Deswegen glaube ich, dass man zu dieser Novellierung trotzdem gratulieren kann, den Beamten, die daran gearbeitet haben und wirklich ihr Bestes gegeben haben. Ich denke, es ist gut gelungen. Den ressortverantwortlichen Ministern möchte ich sagen: Ich bin sehr glücklich, dass man in zwei Ressorts so lösungsorientiert zusammen­gearbeitet hat, um einen Konsens zu finden. Ich denke, dass dieser Konsens wirklich Lob und Anerkennung verdient. Wir werden diesem Tagesordnungspunkt gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

17.15


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Bundesminister Brandstetter gelangt zu Wort. – Bitte.

 


17.15.10

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! In aller Kürze: Eigentlich möchte ich nur etwas erzählen, was damit zusammenhängt. Vor drei Wochen ungefähr hatten wir unser traditionelles Vier-Länder-Treffen der deutschsprachigen Justizminister. Diesmal war es im Saarland, Einladender war der deutsche Kollege Heiko Maas. Zu meiner Überraschung hat er im Zuge unserer Diskussion gemeint: Ja, also mit dem Urhe­berrecht, das haben wir uns so lange überlegt, wir kommen da auf keinen grünen Zweig, außer einfach das fortzuführen, was wir bisher hatten. Wir regeln das jetzt auch neu im Sinne einer produktbezogenen Abgabe. Ich weiß, es gibt viele neue Entwick­lungen. Das ist alles so kompliziert, weil die Entwicklung so rasch geht. Aber wir haben nichts Besseres als das.

 


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