BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 153

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lich die User, die legal Musik kaufen: Wieso muss ich jetzt eigentlich eine Abgabe zahlen, wenn ich eh schon legal dafür bezahlt habe?

Und jetzt komme ich zu einem Urteil, das gerade bezüglich der GIS-Gebühr gefällt worden ist: Der Verwaltungsgerichtshof hat gerade festgestellt, dass man nicht alle, die einen Internetanschluss haben, unter Generalverdacht stellen darf, illegal ORF-Programme zu schauen, ohne dass sie Gebühren bezahlen. Jetzt frage ich mich: Wie kann man jetzt bei so einem Gerichtsbeschluss sagen: Wir gehen davon aus, dass jeder, der eine Festplatte besitzt, illegal Musik downloadet? Denn das tut man de facto. Das ist für mich nicht logisch, und deswegen kann ich diesem Urheberrecht nicht zustimmen.

Es gibt noch zahlreiche andere Punkte, die aus unserer Sicht leider nicht funktioniert haben. Wir brauchen dringend einen Urheberrechtsvertrag, und zwar einen, der Künstler und Künstlerinnen in ihren Verhandlungen mit Plattenfirmen, mit Verlagen, mit Produzenten und Produzentinnen stärkt. Beim Film-Urheberrecht ist ja nun endlich die cessio legis abgeschafft worden. Das war ja auch ein – jetzt habe ich es vergessen –, ich glaube, ein EuGH-Urteil – ja, Sie nicken, Kollege Jachs, der EuGH war es –, wes­wegen Österreich das auch abschaffen musste. Aber natürlich werden die Nut­zungsrechte den Filmproduzenten wieder so gestärkt, dass das über die Hintertür leider in dieses Gesetz wieder hineinkommt.

Ich möchte am Schluss, damit ich nicht nur Negatives sage, auch das Positive im Gesetz erwähnen, das halte ich auch für notwendig. De facto war es für Lehrer und Lehrerinnen bisher wirklich schwierig, wenn sie zum Beispiel eine Passage aus einem literarischen Werk, das noch unter das Urheberrecht gefallen ist, im Schulunterricht verwenden wollten – diese Kopien waren eigentlich immer illegal. Also einen Bert-Brecht-Text kopiert in der Schulklasse zu verteilen war de facto eine illegale Handlung in Österreich. Zum Glück hat es nicht viele Strafverfahren gegeben, das muss man dazusagen. Aber das ist natürlich schon ein Problem, wenn sich in Österreich Lehrer und Lehrerinnen bei so etwas strafbar machen müssen. Da gibt es zumindest jetzt Rechtssicherheit, und das finden wir gut.

Wenn ein User oder eine Userin allerdings, sagen wir einmal, im Zillertal Urlaub macht, ein hübsches YouTube-Video dazu dreht und das mit Musik unterlegt, mit irgendeiner Zillertaler Musik vielleicht (Bundesrat Mayer: Sicher schön! – Ruf bei der SPÖ: Na lieber nicht! – Bundesrat Dörfler: Was, du horchst Zillertaler?), und wenn diese Zillertaler Musik allerdings noch dem Urheberrecht unterliegt, weil sie jünger als 70 Jahre ist, dann weiß dieser User noch immer nicht: Mache ich mich jetzt strafbar: ja oder nein?

Sie haben vorhin beim Strafrecht gesagt, dass die Rechtssicherheit das Wichtigste ist. Mit diesem Urheberrecht wissen die User und Userinnen im Internet, die YouTube-Videos verwenden, die vielleicht auch eine Melodie nachpfeifen und ein YouTube-Video dazu machen, noch immer nicht: Bewege ich mich da auf legalem oder auf illegalem Boden?, und das ist ein Versäumnis dieses Gesetzes, leider. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.

 


17.11.09

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Minister! Ich darf meine Rede mit einem Zitat beginnen: Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann! – Ich glaube, gerade dieses Gesetz ist dazu geeignet, um


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