BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 156

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.19.47 17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung (490 d.B. und 71  d.B. sowie 9422/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um den Bericht.

 


17.20.01

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung.

Der Text liegt Ihnen vor; deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juli einhellig den Antrag gestellt, keinen Einspruch zu erheben.

17.20.10


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Es liegen mir keine Wortmeldungen dazu vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.20.5018. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (501 d.B. und 720 d.B. sowie 9423/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


17.21.08

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich komme zum Bericht des Justizausschusses über den – sehr erfreulichen – Beschluss des National­ra­tes vom 7. Juli 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichi­schen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Überein­kommens über die Rechte des Kindes.

 


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